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Alternative für Deutschland

Kreisverband Karlsruhe-Stadt

Schutzausrüstung für medizinisches Personal

Apr 23, 2020

Anfrage: Schutzausrüstung für medizinisches Personal und sonstige Helfer in Zeiten der Corona-Krise

1.
Gibt es in Karlsruhe einen Krisenstab, der sich mit der Beschaffung und Zuteilung der Schutzausrüstung beschäftigt? Wenn ja, wie setzt sich dieser zusammen?

Der Verwaltungsstab der Stadt Karlsruhe befindet sich seit Wochen im Dauereinsatz und beschäftigt sich mit den unterschiedlichsten Fragestellungen, die sich aus der besonderen Lage ergeben.

Für die Bewältigung des Themas „Schutzkleidung“ wurde zu Beginn der Krise eine „Koordinierungsstelle Infektionsschutz“ eingerichtet, die für die Beschaffung und Verteilung von Schutzkleidung auf kommunaler Ebene zuständig ist. Diese hat den Bedarf in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen, Zahnarztpraxen et cetera abgefragt und weist die inzwischen wieder eintreffenden Ausrüstungsgegenstände unter Berücksichtigung der Priorität und des ermittelten Bedarfs zu. Die Ausgabe und Anlieferung an die Einrichtungen erfolgen über die Branddirektion. Parallel ist die Koordinierungsstelle beauftragt, weitere Schutzkleidung zu beschaffen.

2.
Wie wird mit der Beschaffungsstelle des Bundes kommuniziert?

Die Koordinierungsstelle kommuniziert nicht mit der Beschaffungsstelle des Bundes. Ansprechpartner für die Stadt sind vielmehr die Lagezentren des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration und des Ministeriums für Soziales und Integration des Landes Baden- Württem-berg, die ihrerseits den Kontakt zur Beschaffungsstelle des Bundes halten.

3.
Welche Einflussmöglichkeiten auf die Zuteilung haben die Stadt Karlsruhe und/oder die betroffenen Einrichtungen?

Die Koordinierungsstelle entscheidet als Teil der städtischen Verwaltung über die Vergabe der Ausrüstungsgegenstände. Die Priorisierung erfolgt unter Berücksichtigung

  • der Exposition zum Krankheitserreger (Gefährdungspotenzial möglicher Kontaktpersonen),
  • der Bedeutung der Einrichtung (zur Bewältigung der aktuellen Lage) und
  • der Dringlichkeit des Bedarfs (vorhandene Reserven).

4.
Welche Anstrengungen unternimmt die Stadtverwaltung, auf Bund, Land, Hersteller und Vertrieb einzuwirken, um überhöhte Preise der Ausrüstung zu vermeiden?

Die Stadt Karlsruhe hat keine hinreichende Position, um Einfluss auf den Markt nehmen zu können. Sie versucht ihren Bedarf über seriöse Quellen zu decken und meidet die Vergabe von Aufträgen zu maßlos überhöhten Preisen. Sie kommt aber nicht umhin, in der aktuellen Lage Preise akzeptieren zu müssen, die über dem üblichem Niveau liegen, um den vorhandenen Bedarf decken zu können.

5.
Wird zusätzlich zu den Zuteilungen des Bundes versucht, Schutzausrüstung zu beschaffen, nicht nur von Seiten der beiden großen Krankenhäuser in der Stadt?

Die Koordinierungsstelle Infektionsschutz strebt eigene Beschaffungen an und konnte auch schon erste Kontingente über lokale Vertriebe besorgen. Die Stadt Karlsruhe versucht aktuell, eine Bestellung größeren Umfangs für große Bedarfsträger, wie zum Beispiel Kliniken, zu organisieren. Auf diese Weise können auch Sonderlieferungen direkt von den Herstellern erfolgen.

6.
Wie groß ist der Vorrat an Schutzausrüstung in Karlsruhe? Wie lange wird diese bei gleichbleibender Erkrankungszahl reichen?

Derzeit liegt der Schwerpunkt nicht auf dem Anlegen größerer Vorräte. Vielmehr werden die angelieferten Ausrüstungsgestände direkt ausgeliefert, um den aktuellen Bedarf zu decken. Auf diese Weise gelingt es, die Notversorgung aufrecht zu erhalten. Die Lagerbestände schwanken derzeit auf niedrigem Niveau.

7.
Welche persönliche Schutzausrüstung ist für städtische Mitarbeitende vorgesehen, die im Außendienst arbeiten und einer Gefährdung ausgesetzt sind wie beispielsweise Müllwerker, Gärtner oder auch Beschäftigte des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Feuerwehr?

Die städtischen Mitarbeitenden werden grundsätzlich mit der für ihren Tätigkeitsbereich erforderlichen Schutzausrüstung ausgestattet.

Auch in Bezug auf das besondere Infektionsrisiko richtet sich die Ausstattung der städtischen Mitarbeitenden nach dem zu erwartenden Risiko. So wurden die Einheiten der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr mit Schutzausrüstungen der höchsten Schutzstufe ausgestattet, um im Notfall auch infizierten Patienten in direktem körperlichen Kontakt Hilfe leisten zu können, ohne sich dabei einer unkalkulierbaren Eigengefährdung aussetzen zu müssen. Die übrigen Mitarbeitenden der Stadt werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände am Arbeitsplatz, des Gefährdungspotenzials und der verfügbaren Ressourcen an Schutzausrüstung so gut wie möglich ausgestattet. Hier sei als Beispiel das Amt für Abfallwirtschaft genannt, welches die Mitarbeitenden während der Corona-Pandemie nach Verfügbarkeit zusätzlich mit einem Mund- Nasenschutz ausgestattet hat, den die Mitarbeitenden auf freiwilliger Basis tragen können.

Die im Außendienst beim Gartenbauamt und beim Forstamt beschäftigten Personen benötigen nur in bestimmten Fällen wie zum Beispiel beim Fahren zur Arbeitsstelle Schutzmasken. Bei der Arbeit oder auch in den Pausen können die vorgegebenen Schutzabstände in der Regel eingehalten werden, so dass keine Schutzmasken erforderlich sind. Wichtig ist für die Beschäftigten im Außendienst das Vorhandensein von Desinfektionsmittel und Seife. Bisher konnte die Versorgung mit Schutzmasken, Desinfektionsmittel/Seife über die Branddirektion sichergestellt werden.