• 21. Dezember 2024 14:51

Alternative für Deutschland

Kreisverband Karlsruhe-Stadt

Fehlverhalten von Radfahrern im Stadtgebiet

Okt 23, 2018

1. 1. Liegen der Stadtverwaltung aktuelle Erkenntnisse darüber vor, ob sich die

Situation in Bezug auf gegenseitige Toleranz und Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer, insbesondere im Verhältnis zwischen Radfahrern und Fußgängern seit Juni 2013 verbessert hat?
1.2. Falls ja, welche?
1.3. Falls nein, wann ist mit einer entsprechenden Erhebung zu rechnen?
1.4. Falls sich die Situation nicht verbessert hat: Welche Maßnahmen gedenkt die Stadtverwaltung zu ergreifen, um eine signifikante Verbesserung herbeizuführen?

2.1. Wie und in welcher Form findet in Karlsruhe derzeit die amtliche Verkehrs-

überwachung des Fahrradverkehres statt?
2.2. Wie und in welcher Form ist der Kommunale Ordnungsdienst in die Verkehrsüberwachung der Radfahrer einbezogen?
2.3. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um die Rechte des Kommunalen Ordnungsdienstes bei der Überwachung des Radverkehrs zu stärken?
2.4. Liegt der Stadtverwaltung aktuelles Zahlenmaterial über stattgefundene Kontrollen von Radfahrern vor?
2.4.1. Falls ja, wann wurden welche und wie viele Verstöße festgestellt?
2.4.2. Falls ja, in welcher Form wurden diese Verstöße geahndet (mündliche Verwarnung, Bußgeld, Anzeige)?
2.4.3. Falls ja, wie haben sich Zahl und Art der Verstöße im Verhältnis zu den letzten stattgefundenen Kontrollen entwickelt?
2.4.3.1. Falls eine Verschlechterung eingetreten sein sollte: Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen bzw. beabsichtigt sie zu ergreifen, um eine spürbare Verbesserung der Deliktslage herbeizuführen?

3. Nach § 4 (1) Nr.3 der städtischen Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung (StRAnlPolV) dürfen Wege und Plätze in öffentlichen Anlagen u.a. mit Fahrrädern benutzt werden, sofern sich die Fahrenden dem gleichberechtigten Miteinander aller Wegenutzer anpassen.
3.1. Ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass diese Voraussetzungen für den Bereich der Grünanlage zwischen Seldeneck- und Ludwig-Marum-Strasse (u.a. Hundefreilauffläche) erfüllt sind?
3.1.1. Falls ja, wie ist die Stadtverwaltung zu dieser Auffassung gelangt?
3.1.2. Falls ja, beabsichtigt die Stadtverwaltung die Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich durch geeignete Maßnahmen auf die eingangs geschilderte rechtliche Situation aufmerksam zu machen?
3.1.3. Falls ja, wie und in welcher Form findet eine Überwachung des Rad- und Fußgängerverkehrs in diesem Bereich statt?
3.1.4. Falls nein, wie gedenkt die Stadtverwaltung das demnach vorliegende Benutzungsverbot für Radfahrer durchzusetzen?
3.1.5. Weswegen sind auf der Seldeneckstrasse (Tempo 30) noch Schutzstreifen aufgebracht, die einen benutzungspflichtigen Radweg ausweisen?

Sachverhalt / Begründung:

Im Oktober des Jahres 2005 hat der Karlsruher Gemeinderat das „20-Punkte-Programm zur Förderung des Radverkehrs in Karlsruhe“ beschlossen. Nach der Präambel des Programms ist dessen Ziel, den Anteil des Radverkehrs zu erhöhen und die Unfallhäufigkeit herabzusetzen. Dabei sollen Toleranz und gegenseitige Rücksichtnahme oberstes Gebot sein. Im Bericht des Stadtplanungsamtes vom Juni 2013 „Zwischenstand und Fortschreibung des 20-Punkte-Programms zur Förderung des Radverkehrs in Karlsruhe“ wird in Textziffer 20 festgestellt, dass dieses Gebot in Karlsruhe noch nicht in dem Maße verankert ist, wie ursprünglich erhofft.

Das Ziel der Stadt Karlsruhe, sich als „Fahrrad-Großstadt Nummer 1“ in Süddeutschland zu positionieren, kann nur erreicht werden, wenn sich die Teilnehmer des öffentlichen Verkehrs an die für alle gleichermaßen geltenden Regeln und Vorschriften halten und deren Einhaltung von den Polizei- und Ordnungsbehörden in engmaschiger Art und Weise überwacht wird.

Laut der Berichterstattung der BNN vom 19.09.2018 „Ein Radler sieht am Rot vorbei“ fand am 18.09.2018 am Mühlburger Tor eine nichtamtliche Verkehrsbeobachtung durch einen Verkehrsexperten des Auto Club Europa (ACE) statt. In zwei Stunden wurden u.a. 37 Rotlichtverstöße und 200 Falschfahrten durch Radfahrer festgestellt.

Gerade über die Sommermonate ist eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern mit Beschwerden über das rücksichtslose Verhalten von Verkehrsteilnehmern, insbesondere von Radfahren an uns herangetreten. Insbesondere in dem oben unter Textziffer 3 genannten Bereich der Grünfläche zwischen Seldeneck- und Ludwig-Marum-Strasse wird das Verhältnis zwischen Radfahrern und Fußgängern als besonders angespannt beschrieben. So soll es dort regelmäßig zu Verbalattacken, engem Vorbeifahren (Schneiden) und auch zu körperlichen Begegnungen (Schubsen) gekommen sein.

Unterzeichnet von:

Marc Bernhard

Dr. Paul Schmidt