Anfrage:
1. Welche Kosten entstehen durch den Bau dieser Ballspielanlage?
2. Wieso soll vor dem Wasserturm eine zusätzliche Ballspielanlage errichtet werden, wenn es doch 300m weiter in Richtung Stuttgarter Straße bereits eine derartige Anlage gibt? Wieviel würde die Sanierung der bestehenden Ballspielanlage 300m in Richtung Stuttgarter Str. kosten, um diese auf denselben Stand wie den der geplanten Anlage gemäß Bauantrag 4924-16-01 zu bringen?
3. Ist es zulässig, gemäß Bauantrag 4924-16-01 eine 6 m hoch umzäunte EPDM Ballspielanlage zu errichten, obwohl an dieser Stelle im Bebauungsplan Nr. 732 aus dem Jahr 2000 lediglich eine Ballspielwiese und ein Spielplatz vorgesehen wurde? Was ist der Grund hierfür?
4. Wie will die Stadt in Anbetracht der Zunahme an nächtlichen Ruhestörungen und Vandalismusschäden im Stadtpark Südost die zu erwartende Zunahme an Ruhestörungen im Falle der Errichtung der Ballspielanlage am Wasserturm ohne Schließanlage vermeiden?
5. Wie will die Stadt Karlsruhe die ausgeschriebenen Nutzungszeiten nach Errichtung der Ballspielanlage durchsetzen, wenn die Anlage keine Schließanlage besitzt?
6. Könnte ein Streifendienst des KOD bzw. der Polizei in den Abendstunden den Schließdienst der Ballspielanlage übernehmen, da die Notwendigkeit der erhöhten Polizeipräsenz im Park nach 22 Uhr aufgrund der Ruhestörungen ohnehin schon gegeben ist?
7. Welche zusätzlichen Kosten würden durch eine Schließanlage und den Schließdienst für die Ballspielanlage entstehen?
Sachverhalt:
Im neu eröffneten Stadtpark Südost soll vor der Grundschule am Wasserturm eine Ballspielanlage errichtet werden. Gemäß des Bauantrages 4924-16-01 vom 07.12.2016 soll auf dem Flurstück 2366 Ludwig-Erhard-Allee/Marie-Juchacz-Straße ein 40m x 20m großes Spielfeld aus Kunststoffgranulat (EPDM) mit 2 Fußballtoren errichtet werden. Das Spielfeld soll durch einen 6m hohen Käfig aus Stabgitter mit Schalldämmung umzäunt werden. Die Nutzungszeiten gemäß Beschilderung sollen Mo-Sa 08.00-22.00Uhr sowie am So 10.00-22.00Uhr umfassen.
Die Ballspielanlage soll öffentlich zugänglich sein und keine Schließanlage erhalten. Aufgrund des geplanten Baus wurde bereits ein Angrenzereinwendungsverfahren durch die Anwohner eingeleitet.
300m entfernt in Richtung Stuttgarter Straße steht bereits eine Ballspielanlage mit Fußballtoren, die ebenfalls eingezäunt ist, die allerdings wenig genutzt wird. Diese Ballspielanlage besteht seit 2014.
Unterzeichnet von:
Marc Bernhard
Dr. Paul Schmidt