• 22. November 2024 11:21

Fuß- und Radverkehr

Mai 13, 2024

Änderungsantrag TOP 11 Themenfelder Fuß- und Radverkehr – Ergebnisse der Gespräche mit den Initiatoren des Fuß- und Radentscheids – Vorlage Nr.: 2024/0284

Der Gemeinderat möge beschließen, die Verwaltungsvorlage zu TOP 11 der GR-Sitzung am 14.05.2024 „Themenfelder Fuß- und Radverkehr – Ergebnisse der Gespräche mit den Initiatoren des Fuß- und Radentscheids“ wie folgt zu ändern:

Im Absatz 2.1 „Netzentwicklung“

sind die beiden Sätze „Die Initiatoren des  „Fuß und Radentscheids Karlsruhe“ (FuR) werden… …einbezogen. Dabei können konkrete Routenverläufe mit diskutiert werden.“ ersatzlos zu streichen.

Im Absatz 2.4 „Planungsstandards“

sind die beiden ersten Sätze „Mit den bestehenden politischen Programmen und Entscheidungen verpflichtet sich die Stadtverwaltung, die Richtlinien und Empfehlungen der FGSV … …zu berücksichtigen. Diese werden fester Bestandteil und Grundlage der Verkehrsplanung sowohl bei Neu- als auch bei Umbauten.“ ersatzlos zu streichen.

Im Absatz 2.5 „Einbindung der Öffentlichkeit“

sind die drei Sätze von „Die Initiatoren des FuR erhalten, zusammen mit weiteren Akteuren, die Möglichkeit…“ bis „…Zusätzlich wird der FuR in dieser Zeit auch zu den sonstigen politischen Mobilitätsformaten (z. B. Forum aktive Mobilität) eingeladen.“ ersatzlos zu streichen.

Sachverhalt/Begründung

Wir leben in einer repräsentativen Demokratie, in der die Gemeinderatsmitglieder durch Wahlen bestimmt werden. Die Geschicke der Stadt lenkt der Gemeinderat durch Beratungen und Beschlüsse, die zum Teil auch in Gemeinderatsausschüssen erfolgen.

Volksabstimmungen und Bürgerbefragungen sind für die meisten Entscheidungen nicht vorgesehen. Für derartige Entscheidungsformate gibt es eindeutige Regelungen. Die Sammlung von Unterschriften – wie beim „Fuß und Radentscheids Karlsruhe“ (FuR) – kann und darf nicht dazu führen, dass diejenigen, die diese organisieren, auf einmal irgendwelche Sonderrechte bekommen. Auch die angeblich 24.000 Unterschriften sind immer noch weniger als 10 % der in Karlsruhe lebenden Bürger.