In den BNN vom 14.06.2022 ist unter der Überschrift: „Karlsruher E-Auto-Fahrer fordern dringend mehr Ladesäulen im öffentlichen Raum“ das von der Stadtverwaltung im vergangenen Jahr aufgesetzte Rahmenkonzept für den Ausbau der öffentlich zugänglichen E-Ladeinfrastruktur erwähnt.
Das Ziel: Die Ladeinfrastruktur soll entsprechend dem Bedarf und gemäß der Stadt- und Verkehrsplanung vorangetrieben werden. Das Rahmenkonzept geht davon aus, dass bis zum Jahr 2030 in der Stadt etwa 77.000 E-Fahrzeuge zugelassen sind – bei mutmaßlich rückläufigem Gesamtbestand. Zum Vergleich: Gegenwärtig sind rund 142.000 Personenautos in Karlsruhe zugelassen. Stand 13.06.22 waren darunter 2.965 rein elektrisch angetriebene Personenwagen.
Elektroautos können in Karlsruhe aktuell an rund 70 öffentlich zugänglichen Standorten mit zusammen etwa 240 einzelnen Ladepunkten aufgeladen werden. Der größte Teil davon ermöglicht Ladeleistungen von maximal 22 Kilowatt (kW); laut der Website „Going electric“ und der Ladesäulenliste der Bundesnetzagentur existieren in Karlsruhe 69 öffentlich nutzbare Schnellladepunkte.
Wenn 2030 tatsächlich 77.000 E-Fahrzeuge in Karlsruhe zugelassen sind, entspricht dies der 26-fachen Menge der aktuell vorhandenen.
Soll das Verhältnis von zugelassenen Fahrzeugen zu Ladestellen nicht schlechter sein als heute, bedeutet das für 2030, dass 1.820 öffentliche Standorte mit 6.240 Ladesäulen zur Verfügung stehen müssten, um diese 77.000 Fahrzeuge mit Strom versorgen zu können.
Daher hat die AfD die Verwaltung um folgende Auskunft gebeten:
- Welche Standorte kommen für die benötigten ca. 1.820 Standorte mit ca. 6.240 Ladesäulen für E-Autos für 2030 infrage, die sich aus dem „Rahmenkonzept für den Ausbau der öffentlich zugänglichen E-Ladeinfrastruktur“ ergeben?
- Welcher Anteil der Standorte ist bereits konkret geplant und wo befinden sich diese?
- Wie erfolgt die Auswahl der noch nicht konkret festgelegten aber erforderlichen Standorte?
- Welche Verteilung zwischen 22kW und 300 kW Schnellladesäulen ist vorgesehen?
- Wie werden diese Standorte mit der dafür nötigen Infrastruktur (Leitungen, Transformatoren, Abrechnungssystemen, etc.) versorgt?
- Wie wird sichergestellt, dass diese zusätzliche Ladeinfrastruktur jederzeit mit ausreichend Strom versorgt wird?
- Wie hoch sind die Investitionskosten bis 2030? Bitte jährlich ausweisen.
- Wer trägt diese Kosten? Wie ist die Verteilung auf Bund, Land, Stadt und Investoren?