Seit 2011 steigt die Zahl an Wohnungslosen im Stadtgebiet Karlsruhe kontinuierlich an. Dem zehnten Sachstandsbericht aus dem Jahre 2017 für das „Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ‘97“ ist dabei zu entnehmen, dass sich die Anzahl an Wohnungslosen aus dem Jahre 2011 von 235 Personen auf 579 in 2016 mehr als verdoppelt hat. Anzumerken ist hierbei, dass es sich bei diesen Zahlen lediglich um die von der Fachstelle Wohnungssicherung obdachlosenrechtlich untergebrachten Personen handelt. Die tatsächliche Anzahl an Wohnungslosen in Karlsruhe dürfte daher weitaus höher liegen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) schätzt den Anteil der 52.000 Wohnungslosen in ganz Deutschland auf etwa 50% für Osteuropäer ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
Nicht erst seit der Freizügigkeitsregelung für Rumänen und Bulgaren ab dem 1. Januar 2014 steigt die Anzahl an Wohnungslosen ohne deutsche Staatsangehörigkeit vor allem aus Ländern wie Polen, Rumänien oder Bulgarien. 2016 waren demnach 43% der in Karlsruhe untergebrachten Wohnungslosen nicht deutscher Staatsangehörigkeit und somit massiv überrepräsentiert.
Die größte Gruppe stellen dabei mit 40% die rumänischen Staatsbürger.
„Auch 2016 gab es in der „TÜR“ weiterhin einen hohen Anteil wohnungsloser Migranteninnen und Migranten mit hohem Unterstützungsbedarf (überwiegend aus den EU-Staaten Ost- und Südosteuropas). Teils halten sie sich bereits über Monate, teils auch schon über Jahre vor Ort in Karlsruhe auf. Zu einem großen Teil sind sie ohne geregelte Einkünfte und vom Sozialleistungsbezug ausgeschlossen, dann auch ohne Krankenversicherungsschutz. Sie leben zum Beispiel vom Betteln oder Gelegenheitsarbeiten“ (s. „Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe ’97 – Sachstandsbericht 2017“ – S.41).
Gemäß § 2 – Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) besteht jedoch ein Recht auf Einreise und Aufenthalt für Unionsbürger nur unter bestimmten Voraussetzungen, wonach die in dem Sachstandsbericht 2017 beschriebene Personengruppe kein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland hat. Das Beispiel der Ausländerbehörde im rot-grün regierten Hamburg zeigt, dass eine Überprüfung und Aberkennung des Aufenthaltsrechts sowie die daraus resultierende Ausweisung bereits gelebte Praxis sind.
Aufgrund der steigenden Anzahl an Wohnungslosen wurden 2016, wie dem Sachstandsbericht 2017 zu entnehmen ist, neue Hotels angemietet, Platzkapazitäten angepasst und Sozialpensionen weiter ausgebaut.
Als Folge der Zunahme an Wohnungslosen im Stadtgebiet kommt es immer häufiger zu Problemen mit wohnungslosen Osteuropäern ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Anwohnerbeschwerden erreichen uns u.a. aufgrund von Ruhestörungen, Trinkgelagen, Kampieren und Verunreinigungen in der Süd- und Südoststadt (bspw. am Werderplatz oder im City Park / an der Ludwig-Erhard-Alle). Parkanlagen werden als Toilette, Brunnen als Waschbecken und Wohnhauseingänge als Stätten für mobile Zelte missbraucht.
Unsere Fragen dazu:
- Wie hoch war die Anzahl aller Wohnungslosen in Karlsruhe (untergebracht /nicht untergebracht) in den Jahren 2017 und 2018?
- Wie hoch war in den Jahren 2017 und 2018 der Anteil aller Wohnungslosen (aus 1.) an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, ohne deutsche Staatsangehörigkeit (Nicht EU-Bürger) sowie Unionsbürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit?
- Wie viele der wohnungslosen Nicht-EU-Bürger konnte die Stadt in den Jahren 2017 und 2018 dabei unterstützen, freiwillig in ihre Heimatländer zurückzukehren?
- Wie viele der wohnungslosen nicht-deutschen EU-Bürger konnte die Stadt in den Jahren 2017 und 2018 dabei unterstützen, freiwillig in ihre Heimatländer zurückzukehren?
- Was sind die wichtigsten Faktoren, die wohnungslose Nicht-EU-Bürger davon abhalten, freiwillig in ihre Heimat zurückzukehren?
- Was sind die wichtigsten Faktoren, die wohnungslose nicht-deutsche EU-Bürger davon abhalten, freiwillig in ihre Heimat zurückzukehren?
- Wie hoch waren die Kosten für die jeweils unter Frage 3. und 4. genannte Rückführung ausländischer Wohnungsloser in ihre Heimat in den Jahren 2017 und 2018?
- Welche übrigen Kosten entstanden dagegen in 2017 und 2018 durch wohnungslose Nicht-EU-Bürger (Unterbringung, Sozialhilfe oder dergleichen, Beratung, Mieten etc.)?
- Welche übrigen Kosten entstanden dagegen in 2017 und 2018 durch wohnungslose Unionsbürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit (analog zu Frage 8.)?
- Mittels welchem geregelten Verfahren prüft die Stadt Karlsruhe, ob die Wohnungslosen ohne deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 2 – Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) ein Recht auf Aufenthalt besitzen?
- Bei wie vielen Wohnungslosen wurde die Überprüfung aus Frage 10. in 2017 und 2018 mit welchem Ergebnis durchgeführt?
- Welche Maßnahmen wurden seitens der Stadt Karlsruhe in 2017 und 2018 unternommen, wenn Wohnungslose gemäß § 2 – Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) keinen Anspruch auf Aufenthalt besitzen?
- Wurden wohnungslose Nicht-EU-Bürger 2017 und 2018 zwangsweise in ihre Heimat zurückgeführt? Wenn ja, wie viele?
- Wurden nicht-deutsche EU-Bürger 2017 und 2018 zwangsweise in ihre Heimat zurückgeführt? Wenn ja, wie viele?
- Welche Maßnahmen plant die Stadt zu ergreifen, um Anwohnern, die sich durch in ihrer Nachbarschaft dauerhaft kampierende Wohnungslose belästigt und bedroht fühlen, zu helfen?
- Wie ist Frage 15 jeweils zu beantworten, wenn es sich bei den in Frage stehenden Wohnungslosen um Nicht-EU-Bürger bzw. um nicht-deutsche EU-Bürger handelt?
Quellen: