• 21. Dezember 2024 13:27

Alternative für Deutschland

Kreisverband Karlsruhe-Stadt

Änderungsanträge zur neuen Hauptsatzung und Geschäftsordnung

Apr 24, 2017

Zu Top 3 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe

Der Gemeinderat möge Folgendes beschließen:

  1. Die vorgeschlagenen Änderungen der Wertgrenzen in  § 5 (Hauptausschuss) werden abgelehnt. Es sollen die Wertgrenzen aus der aktuellen Hauptsatzung beibehalten werden. Das heißt im Einzelnen, dass §5 die Änderungen der Ziffern 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, 10 und 15 abgelehnt werden und dass bei §5 Ziffer 13 und 14 die Wertgrenzen aus der aktuellen Geschäftsordnung beibehalten werden.
  1. Die vorgeschlagene Einfügung von § 5 II Ziff. 17 „Mitgliedschaft in Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen“ wird abgelehnt. Hierfür soll weiterhin der Gemeinderat zuständig bleiben.
  1. Die vorgeschlagenen Änderungen der Wertgrenzen in  § 6 Bauausschuss Ziffer 1 werden abgelehnt. Es sollen die Wertgrenzen aus der aktuellen Hauptsatzung beibehalten werden.
  1. Die vorgeschlagenen Änderungen der Wertgrenzen in  § 10 Ziffer 1 a) (Bäderausschuss) werden abgelehnt. Es sollen die Wertgrenzen aus der aktuellen Hauptsatzung beibehalten werden.
  1. Die vorgeschlagenen Änderungen der Wertgrenzen in § 12 Ziffer 1 Punkt b), c), e) bis j) und l) bis n) (Oberbürgermeister/-in) werden abgelehnt. Es sollen die Wertgrenzen aus der aktuellen Hauptsatzung beibehalten werden.

Sachverhalt / Begründung:

Die bisherige Transparenz in den Entscheidungen des Gemeinderates soll erhalten bleiben. Darüber hinaus soll diese Transparenz nach unserer und wohl auch nach der Auffassung des Gesetzgebers weiter ausgebaut werden.

Die hier vorgeschlagenen Änderungen führen in der Realität aber zum Gegenteil: zu weniger Kontrolle durch die Gesamtheit des Gemeinderats und damit auch zu weniger Kontrolle durch die Bürger.

Denn dem interessierten Bürger ist es leicht möglich, herauszufinden, an welchen Gemeinderatssitzungen er oder sie interessiert ist und daran teilzunehmen. Dies ist durch die Berichterstattung in der Presse über die bereits zu den jeweiligen TOPs in den Ausschusssitzungen stattgefundenen Beratungen, und durch vorherige Einsicht der Tagesordnung und der zugehörigen Unterlagen unter www-karlsruhe.de gegeben.

Wird nun die Entscheidung bereits im Ausschuss gefällt, so entfallen die o.g. Informationsmöglichkeiten und der interessierte Bürger erfährt nicht oder zu spät von der Entscheidungsfindung.

Vor Allem aber soll der Gemeinderat über wesentliche Dinge in der Gemeinderats-Sitzung beraten, um das Für und Wider abwägen zu können und so zu einer guten Entscheidung zu kommen. Nur durch die Befassung in der Gemeinderats-Sitzung nach bereits erfolgter Diskussion im Ausschuss ist in allen Fällen eine gutinformierte, wohlüberlegte und für die Öffentlichkeit transparente Entscheidungsfindung gewährleistet.

Dies ist entscheidend, denn die Bürger haben ein Recht darauf, mitzuerleben, wie sich ihre Volksvertreter äußern, verhalten und abstimmen.

All dies ist bei Entscheidungsfindung im Ausschuss nicht der Fall und erst recht nicht bei der Entscheidung allein durch den Oberbürgermeister.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Unterzeichnet von:

Marc Bernhard

Dr. Paul Schmidt

 

Zu Top 4 Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe

Der Gemeinderat möge Folgendes beschließen:

  1. Die vorgeschlagenen Änderungen in § 5 Tagesordnung Ziffer (2) wird ergänzt durch den Satz: „Darüber hinaus ist die Tagesordnung zur Sitzung eines beschließenden Ausschusses auch den stellv. Ausschussmitgliedern zuzuleiten.“
  2. In § 8 Redeordnung Ziffer (7) soll die alte Regelung Ziffer (4) erhalten bleiben. Die vorgeschlagene Änderung wird abgelehnt.
  3. An allen Stellen der Geschäftsordnung, an denen der Begriff „Fraktionen“ verwendet wird und offensichtlich nicht nur Fraktionen sondern auch Gruppierungen gemeint sind, soll dieser Begriff durch die Formulierung „Fraktionen und Gruppierungen“ ersetzt werden.
  4. Die vorgeschlagenen Änderungen in § 17 Niederschrift Ziffer (1) werden am Ende ergänzt durch den Satz: „Über die Verhandlung der Tagesordnungspunkte der Gemeinderatssitzung wird ein Wortprotokoll gefertigt.“
  5. Die vorgeschlagenen Änderungen der Wertgrenzen in bisher § 21, neu § 19 Offenlegung, Punkt  a, b, d und e werden abgelehnt.

Sachverhalt / Begründung:

Die Ziffern 1. bis 4. dieses Änderungsantrags dienen dazu, eine Einführung von Benachteiligung der Gruppierungen, die keinen Fraktionsstatus haben, zu verhindern, oder sie sind aus offensichtlichen organisatorischen Gründen gegeben.

Weitere Begründungen hierzu werden in der GR-Sitzung mündlich erfolgen.

Zu Ziffer 5 dieses Änderungsantrages:

Die bisherige Transparenz in den Entscheidungen des Gemeinderates soll erhalten bleiben. Darüber hinaus soll diese Transparenz nach unserer und wohl auch nach der Auffassung des Gesetzgebers weiter ausgebaut werden.

Die hier vorgeschlagenen Änderungen führen in der Realität aber zum Gegenteil: zu weniger Kontrolle durch die Gesamtheit des Gemeinderats und damit auch zu weniger Kontrolle durch die Bürger.

Denn dem interessierten Bürger ist es leicht möglich, herauszufinden, an welchen Gemeinderatssitzungen er oder sie interessiert ist und daran teilzunehmen. Dies ist durch die Berichterstattung in der Presse über die bereits zu den jeweiligen TOPs in den Ausschusssitzungen stattgefundenen Beratungen, und durch vorherige Einsicht der Tagesordnung und der zugehörigen Unterlagen unter www-karlsruhe.de gegeben.

Wird die Entscheidung per Offenlage gefällt, so entfallen die o.g. Informationsmöglichkeiten und der interessierte Bürger erfährt nicht oder zu spät von der Entscheidungsfindung.

Vor Allem aber soll der Gemeinderat über wesentliche Dinge in der Gemeinderats-Sitzung beraten, um das Für und Wider abwägen zu können und so zu einer guten Entscheidung kommen. Nur durch die Befassung in der Gemeinderats-Sitzung nach bereits erfolgter Diskussion im Ausschuss ist in allen Fällen eine gutinformierte, wohlüberlegte und für die Öffentlichkeit transparente Entscheidungsfindung gewährleistet.

Dies ist entscheidend, denn die Bürger haben ein Recht darauf, mitzuerleben, wie sich ihre Volksvertreter äußern, verhalten und abstimmen.

All dies ist bei einem „Durchwinken“ per Offenlage nicht der Fall.

Unterzeichnet von:

Marc Bernhard

Dr. Paul Schmidt