Unsere Anfrage:
Hochschuldirektorin ohne Hochschulabschluss – Für GrüneInnen kein Problem.
AfD stellt Anfrage zur aktuellen Situation in der Karlshochschule.
Hier die Anfrage vom 03.02.17:
- Ist der unten geschilderte Sachverhalt vereinbar mit der staatlichen Anerkennung als Hochschule?
- Erhält die Karlshochschule auch Fördergelder von der Stadt Karlsruhe?
- Falls ja, in welcher Höhe?
- Wird die Stadtverwaltung diese Förderung streichen, wenn auch der Landtag zu der Entscheidung kommt, die Förderung zu streichen?
Sachverhalt:
Entgegen der bis zum 24.01.2017 geltenden eigenen Grundordnung hat der Hochschulrat der privaten Karlshochschule die Wirtschaftsministerin von Rheinland-Pfalz, Eveline Lemke (Grüne), zur Präsidentin bestimmt, obwohl sie kein abgeschlossenes Hochschulstudium vorweisen kann. Zum 1.1.2017 hat sie dieses Amt angetreten.
Zu diesem Posten kam sie u.a. durch ihren Parteikollegen Alexander Salomon, ebenfalls ohne Studienabschluss, der im Hochschulrat sitzt und sie als „höchst geeignet“ bezeichnete.
Am 19. Dezember 2016 hatte die Karlshochschule in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass die Staatsministerin a.D. Eveline Lemke zum 1. April 2017 Präsidentin der Hochschule wird. Auf ihrer eigenen Homepage teilt Eveline Lemke seit dem 19.12.2016 mit, sie habe diese Position bereits für die Zeit vom 1. Januar bis 31.März 2017 ohne Honorar angetreten. Damit ist sie seit dem 1.1.2017 Präsidentin der Karlshochschule, im Widerspruch zu deren Grundordnung, die zwingend einen Hochschulabschluss vorschreibt, um Präsident der Hochschule werden zu können.
Anfang 2017 wurde öffentlich bekannt, dass Eveline Lemke – entgegen dem Wortlaut fast aller ihrer frei verfügbaren Lebensläufe – tatsächlich keinen Hochschulabschluss besitzt.
Um den Widerspruch zu ihrer Grundordnung aufzulösen, änderte die Karlshochschule kurzerhand am 24.01.2017 ihre Grundordnung entsprechend ab, also über einen Monat nach der öffentlichen Mitteilung, Eveline Lemke zur Hochschulpräsidentin zu berufen und drei Wochen nachdem Eveline Lemke ihr Amt als Präsidentin bereits angetreten hatte.
So kommt es, dass man kürzlich (20.01.17) in den Badischen Neuesten Nachrichten lesen konnte, dass man keinen Studienabschluss brauche, um Präsident bzw. Präsidentin der staatlich anerkannten Karlshochschule zu werden. Daher sei es auch kein Problem, dass Eveline Lemke zur Präsidentin berufen worden sei, die ja keinen Studienabschluss besitzt.
Noch weniger nachvollziehbar ist, dass Heinz-Ulrich Schmidt, der Vorsitzende des Hochschulrates, am 19.Januar 2017 – also eine Woche vor Änderung der Grundordnung – öffentlich verkündete, es sei bekannt gewesen, dass die neue Präsidentin keinen Studienabschluss habe, als der Hochschulrat ihrer Bestellung am 19.12.2016 einstimmig zugestimmt habe. Das bedeutet, dass der Hochschulrat in voller Absicht eine einstimmige Entscheidung gefällt hat, die im klaren Widerspruch zur gültigen Grundordnung der Hochschule stand. Diese Grundordnung ist jedoch eine der wesentlichen Grundlagen für die staatliche Anerkennung.
Im Stuttgarter Landtag wird nun geprüft, ob die freiwilligen Landeszuschüsse gestoppt werden müssen.
Unterzeichnet von:
Marc Bernhard
Dr. Paul Schmidt
Hier die Antwort der Stadt:
Die Vereinbarkeit des geschilderten Sachverhalts mit der staatlichen Anerkennung als Hochschule kann durch die Stadt Karlsruhe nicht beurteilt werden.
Die Karlshochschule erhält keine Fördermittel durch die Stadt Karlsruhe.
Fragen:
1. Ist der unten geschilderte Sachverhalt vereinbar mit der staatlichen Anerkennung als Hochschule?
Die Vereinbarkeit des geschilderten Sachverhalts mit der staatlichen Anerkennung als Hochschule kann durch die Stadt Karlsruhe nicht beurteilt werden.
2. Erhält die Karlshochschule auch Fördergelder von der Stadt Karlsruhe?
Die Karlshochschule erhält keine Fördermittel durch die Stadt Karlsruhe.
3. Falls ja, in welcher Höhe?
Entfällt.
4. Wird die Stadtverwaltung diese Förderung streichen, wenn auch der Landtag zu der Ent- scheidung kommt, die Förderung zu streichen?
Entfällt