Unsere Anfrage:
Der „Stadtteilpark Jägerhausseen“ wurde im Jahr 2009 fertiggestellt. Sein derzeitiger Zustand verdient den Namen „Park“ jedoch keinesfalls.
Der Park ist in den Augen vieler Bürger unansehnlich, eine ansprechende Bepflanzung durch bei- spielsweise die Anlage von Blumenbeeten oder das Anpflanzen von immergrünen Sträuchern (z.B. Rhododendren) wird vermisst. Zudem sind die dort aufgestellten Bänke mangels Lehnen keineswegs zu einem längeren Verweilen geeignet.
Hauptproblem ist allerdings die fortlaufende Verunreinigung der Anlage durch Hundekot. Der gesam- te Park wird von vielen Hundehaltern hauptsächlich als Hundeauslauffläche verstanden und auch als solche genutzt. Die entsprechende Ausweisung als Hundeauslauffläche ist jedoch nicht gegeben. Diese Zustände stellen daher eindeutig einen Verstoß gegen § 7 der Grünflächenverordnung dar (s.u.).
Es ist offensichtlich dringend eine ganze Reihe von Maßnahmen erforderlich, damit dieser Park von allen Bürgern gleichermaßen zu ihrer Erholung genutzt werden kann, egal ob mit Hund oder ohne.
Zitat aus der städtischen Grünflächenverordnung: § 7 Hundehaltung, Leinenzwang, Verunreinigung
(7) Auf gesondert ausgewiesenen Hundeauslaufflächen dürfen Hunde nicht frei laufen, wenn die den Hund führende Person nicht zu jedem Zeitpunkt bestimmend auf den Hund einwirken kann.
(8) Wer einen Hund ausführt, hat dafür zu sorgen, dass der Hund Straßen und Anlagen, insbesondere Gehflächen und angrenzende Flächen, aber auch Hundeauslaufflächen nicht mit Kot beschmutzt. Hundekot ist vom Ausführenden unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Hier die Stellungnahme der Stadt:
1. Welche Maßnahmen sind bei der Stadtverwaltung geplant, um zu erreichen, dass die allgemeine Grünflächenverordnung auch im Stadtteilpark Jägerhausseen wieder allgemeine Beachtung findet?
Es sind kurz- und mittelfristig keine Maßnahmen geplant. Das Areal um die Jägerhausseen ist bewusst naturnah gestaltet und wird auch entsprechend extensiv gepflegt. Für die Ahndung von Störungen oder Ordnungswidrigkeiten im Sinne der Straßen- und Anlagenverordnung ist der Kommunale Ordnungsdienst zuständig.
2. Sieht die gartenbauliche Gestaltung des Parks für das Jahr 2017 auch eine qualitati- ve Aufwertung des Parks für Bürger vor, um damit den gedachten Erholungswert zu gewährleisten (z.B. Neuanlage von Beeten usw.)?
Wie schon unter Ziff. 1 ausgeführt ist das Entwicklungsziel dieses Areals nicht eine intensiv gärtnerisch gestaltete Parkanlage, sondern eine naturbelassene Grünfläche. Die Anlage von Beeten ist nicht vorgesehen. Der Erholungswert wird durch die Möglichkeit zum intensiven Naturerfahren und -erleben gewährleistet.
3. Besteht die Möglichkeit, die lehnenlosen Bänke insbesondere für die ältere Bevölke- rung zumindest zum Teil durch Bänke mit Lehnen zu ersetzen.
Das Sitzangebot wird in den nächsten Wochen durch zwei Bänke mit Lehnen ergänzt.
4. Welche Teile des Parks sollen als Hundeauslauffläche gekennzeichnet werden?
Es ist nicht geplant, Teile des Areals als Hundeauslauffläche zu kennzeichnen.
5. Falls derartige Planungen bei der Stadtverwaltung derzeit nicht existieren, können sie für 2017 oder 2018 auf den Weg gebracht werden?
Über die Ergänzung des Angebotes an Bänken hinaus sieht die Stadtverwaltung keinen Planungsbedarf.
6. Falls keine derartigen Planungen auf den Weg gebracht werden können: Was steht dem im Wege?
Der Stadtteilpark Jägerhausseen erfüllt in seinem derzeitigen Zustand die ihm zugedachte Erho- lungsfunktion. Daher sieht die Stadtverwaltung aktuell keinen Handlungsbedarf.