Zu den Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:
Fragen zur Wirtschaftlichkeit
1.) Auf der Webseite der GmbH „karlsruhe-macht-klima.de“ wird von einer Stromerzeugung für den Windmühlenberg von 4,5 Mio. kWh pro Jahr gesprochen. Wie erklärt sich die Differenz zu den nur 1,9 Mio. kWh, die im Jahr 2015 tatsächlich erzeugt worden sind?
Die Stadtwerke haben seit Mitte des Jahres 2014 die Windkraftanlagen auf dem Energieberg gepachtet, um den erzeugten Strom für ihren eigenen Strombedarf im Heizkraftwerk West und im Verwaltungsgebäude in der Daxlander Straße 72 verwenden zu können. Dadurch kann teurer Strombezug aus dem öffentlichen Stromnetz eingespart werden. Dies ist sowohl für die Stadtwerke als auch für die „Windmühlenberg GmbH“ von Vorteil.
Die genannte Zahl ist nicht ganz korrekt und wird korrigiert. Sie bezieht sich auf den insgesamt erzeugten Windkraftstrom. Die Windmühlenberg GmbH betreibt mit ihren Gesellschaften ein weiteres Windrad außerhalb Karlsruhes in Langenbrand und damit vier WKA. Zieht man die Jahre 2007 bis 2011 als fünfjährigen Durchschnitt heran, hätte man einen Wert von 3,8 Mio. kWh hinterlegen müssen.
Die Strommenge von 4,5 Mio. kWh könnten bei sehr guten Windverhältnissen und guter Anlagenverfügbarkeit mit den Anlagen auf dem Energieberg erzeugt werden. In das öffentliche Stromnetz eingespeist und nach EEG vergütet werden aber nur noch die Überschussmengen, die nicht in den Liegenschaften der Stadtwerke verwendet werden konnten.
2.) Die drei bisherigen Anlagen kämen zusammen rein theoretisch auf eine Stromerzeugung von ca. 26 Mio. kWh pro Jahr, wenn sie ständig genug Wind hätten und es keine Phasen der Wartung etc. gäbe. Auf der Webseite karlsruhe-macht-klima.de werden 4,5 Mio. kWh pro Jahr für die drei Anlagen angenommen. Dies ist sicherlich der errechneten Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeiten geschuldet. So erreichen die drei Anlagen bei diesen Annahmen eine Auslastung von nur 17 %. In 2015 wurde sogar nur eine Auslastung von 7 % erreicht. Umgerechnet hatte somit jedes Windrad nur 35 Minuten pro Tag genug Wind um die Nennleistung an Strom zu erzeugen. Es fehlt in Karlsruhe also schlicht an Wind.
2.a) Welche Auslastung wäre für die im Jahr 2015 auftretenden Windverhältnisse für die nun in Frage stehende neue, größere Anlage zu erwarten gewesen?
2.b) Welches Ergebnis hätte man damit pro Jahr erzielt, wenn man die derzeit (2016) gülti- gen Vergütungssätze für Windstrom zu Grunde legt? Welches Ergebnis wäre auf der Basis der für 2017 zu erwartenden Vergütungssätze gegeben?
Bei Windkraftanlagen gibt es keine theoretische Stromerzeugung, sondern sie ist abhängig von den Windverhältnissen. Wenn keine ausreichenden Windverhältnisse gegeben sind, gibt es auch keine oder eben nur eine geringere Stromerzeugung. Für den Standort Karlsruhe sind die Windverhältnisse auf dem Energieberg vergleichsweise günstig. Die Anlagen erreichen im Durchschnitt zwischen 1.000 und 1.500 sogenannte „Vollbenutzungsstunden“. Das entspricht, um bei den in der Anfrage genannten Prozentzahlen zu bleiben, einer Quote von 11 – 17 %.
An windstarken Standorten im Binnenland können mit den bisherigen Altanlagen um die 2.000 Vollbenutzungsstunden und an der Küste über 3.000 Vollbenutzungsstunden erreicht werden. Mit modernen Schwachwindanlagen könnten auch am Energieberg 2.000 Vollbenutzungsstunden erzielt werden.
3.) Wenn es, wie in den BNN zu lesen, selbst der Windmühlenberg GmbH nun nicht mehr gelingt, eine positive Wirtschaftlichkeitsprognose zu erstellen, unter welchen Voraussetzungen soll sich dieses Projekt für die Stadtwerke rechnen?
Die Wirtschaftlichkeit ist bei der von den Stadtwerken praktizierten „Eigenstromverwendung“ deutlich besser als bei der Einspeisung des Stroms in das öffentliche Stromnetz nach EEG. Insofern wäre auch eine neue Anlage auf dem Energieberg für die Stadtwerke unter bestimmten Rahmenbedingungen wirtschaftlich, z. B. wenn die gesetzlichen Bestimmungen so bleiben, wie sie derzeit sind.
Fragen zur tatsächlichen Höhe der bereits entstandenen Kosten:
4.) Wie setzen sich die der GmbH für dieses Projekt bereits entstandenen Kosten zusammen? Wie hoch ist die in den BNN mit ca. 300.000 € bezifferte Summe tatsächlich?
Wie dem Gemeinderat auch zugesichert, sind weder den Stadtwerken noch der Stadtverwaltung bisher Kosten durch das Neubauprojekt entstanden. Alle Projektentwicklungskosten wurden von den „Windkraft-Gesellschaften“ getragen. Denen liegt eine Baugenehmigung (sogenannte BImSch- Genehmigung) für eine neue Windkraftanlage vor. Auch diese Genehmigungskosten wurden durch die Windkraft-Gesellschaften getragen. Die Stadtverwaltung erhält Pachtgebühren von den Wind- kraftgesellschaften.
5.) Die umfangreiche Sanierung der Abdichtung der Oberfläche des Müllbergs wurde erforderlich, weil darauf mit dem geplanten ein viel größeres Windrad als bisher errichtet werden soll, mit einer viel größeren Windangriffsfläche als bisher (eines der beiden ersten Windräder hat sich bereits geneigt). Welcher Teil dieser Kosten wurde bereits, welcher wird der Windmühlenberg GmbH noch in Rechnung gestellt werden? Wie hoch ist die entsprechende Summe? Wie hoch ist der Rest der Kosten für die Sanierung, die von AfA und Stadt getragen werden?
Die Oberflächenabdichtung von Hausmülldeponien ist u. a. durch die Deponieverordnung geregelt. Einzelheiten zur Oberflächenabdichtung der Hausmülldeponie Karlsruhe West wurden in diversen Bescheiden des Regierungspräsidiums Karlsruhe festgelegt.
Im Rahmen des Repowering der WKA1 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe verlangt, dass das Plateau im Bereich der WKA1 mit einer endgültigen Oberflächenabdichtung versehen werden muss. Insofern wurde lediglich eine bestehende Verpflichtung zeitlich früher wahrgenommen. Für die Errichtung der Oberflächenabdichtung wurde somit eine abfallrechtliche Plangenehmigung in Verbindung mit der Anlagengründung der WKA1 erforderlich.
Der Bau bzw. die Unterhaltung der Windräder werden durch die Stadt nicht subventioniert. Der Betreiber zahlt für die Nutzung der Deponieflächen eine Pacht an die Stadt.
6.) Mit welcher Summe ist der bei der Vorbereitung dieses Projekts bereits bei der Stadt und beim AfA entstandene Genehmigungs-, Verwaltungs- und Sachbearbeitungsaufwand monetär zu bewerten? Wer trägt diese Kosten?
Im Gestattungsvertrag werden die Kosten dem Anlagenbetreiber zugewiesen, die durch den Vertrag entstehen. Die Personalkosten des AfA bestehen jedoch bereits und sind nicht durch den Vertrag veranlasst. Es handelt sich um sog. „Sowieso-Kosten“. Anders wäre es, wenn das AfA in Absprache mit dem Anlagenbetreiber einen zusätzlichen Mitarbeiter eingestellt hätte. Das Projekt begann für das AfA im Januar 2013; bis Mitte des Jahres 2015 waren rund 370 Stunden für die Genehmigungsplanung der Oberflächenabdichtung in Verbindung mit der Anlagengründung der neuen WKA1 angefallen (250 Stunden ohne Repowering).
Im Rahmen der Bearbeitung des Antrages für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung entstand beim Umwelt- und Arbeitsschutz der für derartige Anträge typische Prüf- und Beratungsaufwand. Eine gesonderte Zeiterfassung des Aufwandes für dieses Projekt erfolgte nicht.
7.) Fragen zu den vertraglichen Vereinbarungen zwischen GmbH und Stadt:
Der Ersatz der beiden älteren Windmühlen durch eine neue große Windmühle war für die Windmühlenberg-Holding besonders interessant, weil damit Kosten, die für den Rückbau der beiden älteren Anlagen entstehen, mit denen vermischt wurden, die durch den Bau der neuen Anlage entstehen. Die eine der beiden älteren Anlagen hat sich bereits geneigt. Für alle auf dem Müllberg bereits errichteten Windkraftanlagen gilt daher, dass eine Bearbei- tung des darunter liegenden Bereichs des Müllbergs und seine erneute Abdichtung erforder- lich sind, unabhängig davon, ob an derselben Stelle eine neue Windkraftanlage gebaut wird oder nicht. Diese Kosten sind also Rückbaukosten, die der jeweils dort vorhandenen Altan- lage zuzuordnen sind.
Führt man diese Arbeiten besonders umfangreich aus, so kann man an derselben Stelle eine bessere Statik erreichen, wie sie für die Errichtung eines neuen, viel größeren Windrades erforderlich ist. Dann ist die Versuchung groß, die entsprechenden Kosten dem neuen Wind- rad-Projekt zuordnen, obwohl ein großer Teil davon eigentlich der an derselben Stelle rück- gebauten Altanlage zuzuordnen sind. Unter dem Dach der Windmühlenberg-Holding gibt es für jede der bereits bestehenden Windmühlen eine eigene GmbH, die die Kosten der jewei- ligen Anlage zu tragen hat.
Mit welcher dieser GmbHs hat die Stadt bzw. das AfA den Vertrag zur Sanierung und erneuten Abdichtung des Windmühlenbergs geschlossen, die sowohl für den Rückbau der Altanlagen, als auch für den Bau der neuen, viel größeren Windkraftanlage erforderlich wird?
Die Stadt hat mit der Windmühlenberg Windkraftanlage GmbH & Co. KG (WKA 1) und der Windmühlenberg zweite Windkraftanlage GmbH & Co. KG (WKA 2) am 27.08.2014 einen Gestattungsvertrag für WKA 1 (neu) abgeschlossen.
Die Gestattungsverträge vom 10.06.1998 (WKA 1) und 18.01.2000 (WKA 2) werden mit Inkrafttreten des neuen Vertrags einvernehmlich aufgehoben.
Der mit der Windmühlenberg Dritte Windkraftanlage GmbH & Co. KG (WKA 3) am 04.07.2000 abgeschlossene Vertrag hat weiterhin unverändert Bestand.
8.) Vertragsfragen
8.a) Handelt es sich bei diesem Vertrag um einen zu Lasten Dritter geschlossenen Vertrag?
Nein, der Vertrag wurde nicht zu Lasten Dritter abgeschlossen.
8.b) Werden durch diesen Vertrag Kosten, für die eine GmbH geradezustehen hat, auf eine andere GmbH oder gar auf die Stadt verlagert?
Nein, durch diesen Vertrag werden keine Kosten verlagert.
9.) Haftungs- und Risikofragen
9.a) Vor dem oben geschilderten Hintergrund und im Lichte der aktuellen Entwicklungen bei der Windmühlenberg-Holding, ist der o.g. Vertrag zusammen mit den anderen, früher abgeschlossenen Verträgen hinreichend, um die bevorstehenden Windkraftanlagen-Rückbau- bzw. Neubauprojekte auf dem Müllberg so abzuwickeln, dass die nötige Transparenz der Kostenzuordnung gegeben ist und dass für die Stadt und ihre Bürger keine Kosten oder Risiken entstehen, die es ohne den Bau der Windkraftanlagen auf dem Müllberg nicht gegeben hätte?
Die nötige Transparenz bei der Kostenzuordnung ist gegeben.
9.b) Falls nicht, welche zusätzlichen Kosten sind entstanden?
Es entstanden keine zusätzlichen Kosten.
9.c) Welche zusätzlichen Risiken sind entstanden?
Es entstanden keine zusätzlichen Risiken.