• 2. Mai 2025 9:20

Alternative für Deutschland

Kreisverband Karlsruhe-Stadt

Einschränkung des Verkaufs von Lachgas

Apr. 18, 2025

Als mildes, nebenwirkungsarmes Betäubungsmittel wird Lachgas heute vor allem in der Zahnmedizin genutzt. Als Rauschmittel wird Lachgas ohne Beimischung von Sauerstoff konsumiert. Seit circa 2017 ist Lachgas zunehmend in größeren Zylindern für den Gebrauch als Party-Droge an Kiosken oder Automaten erhältlich, auch in Karlsruhe! Abhängig von Häufigkeit und Menge kann sein Konsum zu zahlreichen, auch gefährlichen Nebenwirkungen und Überdosierungen führen.

Der Konsum von Lachgas kann ganz unmittelbare Schäden für die Gesundheit haben, aber auch langfristige Folgen nach sich ziehen: Durch die Verdrängung von Sauerstoff aus der Lunge beim Inhalieren des puren Gases kann es zu Bewusstlosigkeit, Lähmungen und Hirnschäden kommen. Beschwerden können akut oder langfristig auftreten. Symptome sind zum Beispiel Lähmungserscheinungen, Taubheitsgefühle an Händen und Füßen, Inkontinenz oder Impotenz.

Aus Sicht der Landesregierung Baden-Württembergs hat sich Lachgas zur Partydroge entwickelt und wird unterschätzt. Die CDU-Fraktion im Landtag sprach sich bereits für ein Verkaufsverbot aus.

In etlichen Städten in Deutschland wurde mittlerweile ein Verkaufsverbot an Jugendliche durchgesetzt bzw. ist in Planung.

In Karlsruhe kam es im Zuge des Konsums von Lachgas durch Minderjährige zu einem (indirekten) Todesfall.

In München stürzte ein Jugendlicher nach dem Konsum von Lachgas vor einen fahrenden Zug und erlitt schwerste Verletzungen.

Quelle: https://bnn.de/karlsruhe/karlsruhe-stadt/nach-toedlichem-vorfall-in-karlsruhe-polizei-hat-mehr-mit-lachgas-zu-tun

Daher unser Antrag: Einschränkung des Verkaufs von Lachgas, bzw. Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche in Karlsruhe ermöglichen

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Die Stadt Karlsruhe prüft die rechtlichen Möglichkeiten zum Verbot des Verkaufs von Lachgas aus Automaten und setzt diese um. 
  2. Die Stadt Karlsruhe prüft die rechtlichen Möglichkeiten zum Verbot des Verkaufs von Lachgas in Patronen mit einem Inhalt von mehr als 8 g N2O jenseits medizinischer Zwecke und setzt dieses um. 
  3. Die Stadt Karlsruhe prüft die rechtlichen Möglichkeiten den Verkauf von Lachgas an Minderjährige gänzlich zu verbieten und setzt diese um. 
  4. Im Falle des Fehlens rechtlicher Möglichkeiten zur Umsetzung von Verkaufsgeboten gemäß den Punkten 1, 2 und 3 dieses Antrags setzt sich die Stadt Karlsruhe via Städtetag Baden-Württemberg bzw. Deutschen Städtetag beim Land Baden-Württemberg bzw. beim Bund für die Schaffung gesetzlicher Grundlagen ein, die den Erlass der genannten Verkaufsverbote ermöglichen. 
  5. Die Stadt Karlsruhe forciert über den Stadtjugendausschuss und andere geeignete Institutionen die Aufklärung von Jugendlichen über die Gefahren des Konsums von Lachgas.