Mai 23, 2025

WENN DER REGENBOGEN WEG IST, WIRD DER HIMMEL WIEDER BLAU!

KREISVERBAND KARLSRUHE-STADT

Neue Brandübungsanlage

Sachstand zum Umzug der Brandübungsanlage von Knielingen auf ein Grundstück der KVVH im Rheinhafenareal Gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV [*]) müssen sich alle Atemschutzgeräteträger in regelmäßigen Abständen einer dem Einsatzgeschehen realitätsnahen Aus- und Fortbildung unterziehen. Ohne diese verfällt die Einsatztauglichkeit der Einsatzkräfte. Der Dienstherr – in diesem Fall die Branddirektion Karlsruhe – ist somit nicht nur zu einem entsprechenden Angebot […]

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