Sachstand zum Umzug der Brandübungsanlage von Knielingen auf ein Grundstück der KVVH im Rheinhafenareal
Gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV [*]) müssen sich alle Atemschutzgeräteträger in regelmäßigen Abständen einer dem Einsatzgeschehen realitätsnahen Aus- und Fortbildung unterziehen. Ohne diese verfällt die Einsatztauglichkeit der Einsatzkräfte.
Der Dienstherr – in diesem Fall die Branddirektion Karlsruhe – ist somit nicht nur zu einem entsprechenden Angebot verpflichtet, sondern daran interessiert, das nötige Einsatzpersonal zum Bevölkerungsschutz bereit zu stellen.
Die Ausbildung kann auch alternativ in externen Ausbildungszentren (z.B. Landesfeuerwehrschule oder private Anbieter) stattfinden. Die Feuerwehr Karlsruhe bzw. Branddirektion hat stattdessen in Eigenleistung auf dem Gelände des Klärwerks Karlsruhe eine seit Jahren bewährte sog. Brandübungsanlage eingerichtet. Dort finden regelmäßig Heißbrandausbildungen unter realistischen Bedingungen für die städtischen Atemschutzgeräteträger statt.
Hierdurch wird nicht nur die Schlagfähigkeit der Feuerwehr und Sicherheit der Einsatzkräfte stetig verbessert, sondern auch die Kosten für den Städtischen Haushalt im Vergleich zu einer externen Ausbildung auf ein Minimum reduziert.
Aufgrund der geplanten Erweiterung des Klärwerks muss das Grundstück mittelfristig geräumt werden. Eine Alternative steht, nach Auskunft des Stadtfeuerwehrverbands, noch nicht final fest.
Lediglich grobe Planungen und Besprechungen fanden statt, ein Grundstück im Rheinhafen (siehe Luftbild) steht in Aussicht, ist aber noch nicht fixiert. Die KVHH, als Eigentümer des besagten Grundstücks, hat – ebenfalls nach Auskunft des SFV – dieses Grundstück der Stadt Karlsruhe bzw. Branddirektion angeboten. Da bisher jedoch noch keine Zustimmung durch die Stadt Karlsruhe erfolgt ist, plant die KVHH das Grundstück anderweitig zu vergeben. Eine Reservierung kann deshalb nur noch bis Oktober 2025 aufrechterhalten werden.
Auf die Eilbedürftigkeit der Anfrage wird hingewiesen.
1. Wie ist der Sachstand zu den Verhandlungen zu dem unter Sachverhalt/Begründung beschriebenen Grundstück?
Die Verhandlungen zwischen der Karlsruher Versorgungs- , Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH GmbH) – Geschäftsbereich Rheinhäfen – und der Stadt Karlsruhe – Branddirektion – sind inhaltlich abgeschlossen. Die KVVH ist bereit, das Grundstück in der Hansastraße mit ca. 5.000 qm Fläche ab sofort an die Stadt zu vermieten, um dort eine Brandübungsanlage zu errichten.
Der Mietvertrag ist noch rechtlich innerhalb der Verwaltung zu bewerten. Aufgrund zahlreicher anderweitig geschlossener Mietverträge zwischen der KVVH GmbH und der Stadt Karlsruhe ist hierbei jedoch nicht mit Problemen zu rechnen.
2. Falls noch keine Einigung erfolgt oder absehbar ist, wann ist mit einem Vertragsabschluss zwischen der Branddirektion bzw. Stadt Karlsruhe und der KVVH zu rechnen?
Voraussetzung für einen Neubau der Brandübungsanlage in einer einfachen Containerbauweise und unter Nutzung der vorhandenen Bestandsgebäude ist, dass im Doppelhaushalt 2026/27 die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Der Bedarf für die Maßnahme wurde für den Doppelhaushalt 2026/2027 seitens der Dienststelle gemeldet. Im Ergebnis- und Finanzhaushalt gilt der Grundsatz „Ein Mehr bedeutet ein Weniger an anderer Stelle“. Daher muss eine Priorisierung erfolgen.
3. Welche weiteren, offenen Punkte stehen dem zeitnahen Umzug der Brandübungsanlage entgegen?
Keine.
4. Welche finanziellen Mittel müssen aus dem städtischen Haushalt (zusätzlich) für die Ertüchtigung des Grundstücks bzw. der benötigten Anlagen (Sanitäranlagen, Schulungsräume, usw.) zur Verfügung gestellt werden?
Für den Neubau der Brandübungsanlage sind circa 1,5 Millionen Euro zu veranschlagen. Darin sind Eigenleistungen der Branddirektion und die ressourcenschonende Nutzung von Bestandsgebäuden berücksichtigt. Die zusätzlichen Mietkosten belaufen sich auf 30.000 Euro pro Jahr.