Überplanmäßige Aufwendungen für nicht eingeplante Aufwendungen für die World Games im Jahr 2024
In der seinerzeitigen Beschlussvorlage 2024/0316 für den GR vom 23.4.24 sind für die Stadt Karlsruhe an im Jahre 2024 bereits anfallenden Kosten lediglich die der Kandidatengebühr in Höhe von CHF 100.000 (seinerzeit entsprechend € 102.199) genannt, die durch Umschichtungen innerhalb des Dezernats zur Verfügung stünden. Dagegen gibt es keine Hinweise in jener Vorlage darauf, dass ggf. weitere Ausgaben für die World Games bereits in 2024 anfallen.
1. Für welche Zwecke entstanden die überplanmäßigen Aufwendungen für nicht eingeplante Aufwendungen für die World Games für die Bewerbung und Vorbereitung der World Games in Höhe von 381.280 Euro im Jahr 2024. Bei mehreren Zwecken sind die überplanmäßigen Aufwendungen für jeden Zweck anzugeben.
Die außerplanmäßigen Aufwendungen entstanden im Rahmen der Bewerbung um die Ausrichtung der World Games 2029 (siehe GR-Beschluss vom 23.4.2024; Vorlage Nr. 2024/0316). Die Aufwendungen sind für erforderliche Dienstleistungen, Beauftragung von externer Expert*innen sowie für Medien und Reise angefallen. Darin enthalten sind beispielsweise die Gebühr für die IWGA, aber auch Kosten für die Unterstützung bei der Erstellung des Bidding Books und für fachliche und juristische Beratung.
Bidding Fee 122.026 € | Bidding Fee 122.026 € |
Erstellung Bidding Book incl. Übersetzung 55.954 € | Erstellung Bidding Book incl. Übersetzung 55.954 € |
Juristische Beratung 69.540 € | Juristische Beratung 69.540 € |
Fachliche Beratung 112.672 | Fachliche Beratung 112.672 |
Medien 10.554 € | Medien 10.554 € |
Reise 9.567 € | Reise 9.567 € |
Diverses 965 € | Diverses 965 € |
Ergibt eine Summe von 381.278 €
2. Wenn diese überplanmäßigen Aufwendungen bereits im Jahre 2024 entstanden sind, warum wurde der Gemeinderat nicht bereits zeitnah im Jahr 2024 darüber informiert?
Die Verwaltung wurde durch den oben angeführten Gemeinderatsbeschluss beauftragt, die Bewerbung weiter vorzubereiten. Dies beinhaltet die Zur-Verfügung-Stellung der erforderlichen finanziellen Mittel. In der Darstellung „Finanzielle Auswirkungen“ und auch in Ziffer 1 des Beschlusses ist festgehalten, dass die Finanzierung unter Anderem durch Umschichtung innerhalb des zuständigen Fachdezernates erfolgt. Diese „formale“ Beschlussfassung konnte zum damaligen Zeitpunkt noch nicht erfolgen und wird üblicherweise im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten des betreffenden Haushaltsjahres nachgeholt.
3. Wenn diese überplanmäßigen Aufwendungen bereits im Jahre 2024 entstanden sind, warum wurde der Antrag auf deren Genehmigung erst am 11. Februar 2025 gestellt, also nachdem diese überplanmäßigen Aufwendungen anfielen, gestellt?
Siehe Antwort zu Frage 2.
4. Welche Maßnahmen sind üblicherweise zur Vermeidung überplanmäßiger Mehrkosten vorgeschaltet? Wer ist Kompetenzträger bei Budgetüberschreitungen?
Bei den Aufwendungen im Rahmen der Bewerbung für die Ausrichtung der World Games 2029 handelt es sich um Aufwendungen, die außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen waren. Die Entscheidung für eine Bewerbung entstand erst nach Aufstellung des Doppelhaushaltes 2024/2025 und konnte daher nicht eingeplant werden. Bei den für die Deckung verwendeten Mehrerlösen handelt es sich um einmalige Fördermittel aus dem Digitalpakt für das Administratorenprogramm beim Schul- und Sportamt, welches die fachliche Federführung für die Bewerbung hat.
5. Warum haben (diese) Maßnahmen nicht rechtzeitig gegriffen oder wurde das ursprüngliche Budget bewusst um fast den Faktor 4 überzogen? Wenn ja mit welcher Begründung?
Der weitere Bewerbungsgang wurde in der oben genannten Gemeinderatsvorlage dargestellt. Die verausgabten Aufwendungen halten sich im üblichen Rahmen und waren notwendig, um die Bewerbung (zwischenzeitlich) erfolgreich zu gestalten.
6. Die AfD Fraktion hatte die Offenlage (Vorlage Nr. 2025/0182) mit der Begründung angehalten, dass zu den darin genannten überplanmäßigen Aufwendungen keine Zwecke angegeben worden waren. Die AfD-Fraktion hatte deshalb darum gebeten, in der Gemeinderatssitzung vom 23.3.25 die Zwecke zu nennen, für die diese überplanmäßigen Ausgaben entstanden sind. Warum sind in dieser Sitzung die Zwecke für Mehrausgaben weder in der Vorlage zum entsprechend TOP 4.2 noch mündlich in der Sitzung genannt worden?
In der Gemeinderatssitzung am 25.3.2025 wurde lediglich die angehaltene Offenlage ohne mündliche Aussprache zur Abstimmung gestellt.