• 22. Januar 2025 11:43

Alternative für Deutschland

Kreisverband Karlsruhe-Stadt

Wann klappt die Abholung wieder?

Nov. 30, 2024

Änderung der Abfallentsorgungssatzung und Verhandlung der Abstimmungsvereinbarung mit dem Betreiber Duales System (BDS)

Die Wertstoffsammlung durch die vom Betreiber Duales System (BDS) beauftragte Fa. Knettenbrech + Gurdulic entspricht nicht dem gewohnten Service, die zuletzt zuverlässig vom Eigenbetrieb der Stadt Karlsruhe, dem TSK (Team Sauberes Karlsruhes) erbracht wurde.

Dabei entsprach der bis zum 31.12.2023 geleistete sogenannte Vollservice des TSK nicht den Vorgaben der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Karlsruhe, und die von den TSK-Mitarbeiten geforderten und erbrachten Arbeiten entsprachen nicht den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften.

Die Abstimmungsvereinbarung der Stadt Karlsruhe mit dem BDS zur Vergabe der Wertstoffsammlung 2024-2026 führte im Ergebnis zum Wegfall von Serviceleistungen, die die Stadt Karlsruhe ihren Bürgern zugesichert hatte.

Um für die kommende Vergabe der Wertstoffsammlung für die Zeit ab dem 01.01.2027 einen für die Karlsruher Bürger transparenteren und verbesserten Service zur Ist-Situation sicherzustellen.

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellungnahme zur Anfrage:

1. Bis wann erfolgt eine Prüfung innerhalb des TSK, welche bisher erbrachten Serviceleistungen nicht im Einklang mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorgaben stehen? Welcher Zeitraum wird für diese Prüfung benötigt?

Der Arbeitssicherheitsdienst der Stadt Karlsruhe hat im April 2024 eine Abfallsammeltour, die im Vergleich zu anderen im Stadtgebiet zu leistenden Touren als besonders belastend eingeschätzt wird, in der Südweststadt begleitet. Diese Begleitung ergab, dass es insbesondere im Gebiet der Südweststadt um die Hirschbrücke sehr viele Abfallbehälterstandplätze gibt, die nur über zahlreiche Treppenstufen erreichbar sind. Dies führt, besonders in dieser hohen Konzentration, zu einer erheblichen körperlichen Belastung für die Mitarbeitenden des Teams Sauberes Karlsruhe (TSK). Auf Grundlage der Aussagen des Arbeitssicherheitsdienstes ist im Ergebnis eine geänderte Abholung für die Touren im Bereich der Hirschbrücke erforderlich (Bereitstellung der Müllbehälter bzw. Änderung der Standplätze).

Eine weitere Erkenntnis war, dass insbesondere lange Transportwege und der Transport über Treppen eine wesentliche Einflussgröße für eine Belastungshöhe sind. Laut der Regel 114-601 der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung soll der Transportweg nicht über Treppen erfolgen. Ist dies bei der Entsorgung von Haushaltsabfällen nicht zu vermeiden, so muss der einwandfreie Zustand der Treppe sichergestellt sein.

Ausgehend davon hat das Team Sauberes Karlsruhe (TSK) im September die Eigentümer*innen von 50 Adressen dieses Bereiches angeschrieben und um eine Bereitstellung beziehungsweise eine Standplatzänderung angehalten. Seit Oktober dieses Jahres bietet das TSK individuelle Standplatzberatungen dieser Adressen an, die von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern auch angenommen werden. Die Änderungen werden dann ab Mitte Januar in der Abfallsammlung umgesetzt.

Es ist darauf hinzuweisen, dass gerade die Abfallsammeltouren in der Südweststadt grundsätzlich einen Mülllader mehr als die anderen Touren im Stadtgebiet haben, um so die Belastungen möglichst gleichmäßig zu verteilen. Auch werden die Mitarbeitenden weiterhin regelmäßig zum richtigen Ziehen und Schieben der Abfallsammelbehälter geschult und unterwiesen.

Es ist darüber hinaus geplant, für alle Müllladenden im gesamten Karlsruher Stadtgebiet weitere Maßnahmen zum Gesundheitsschutz durchzuführen, wie zum Beispiel Begleitung der Touren Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier durch Physiotherapeut*innen zur Anleitung vor Ort zum richtigen Ziehen und Schieben. Details hierzu werden derzeit noch abgestimmt.

Zur Vermeidung besonderer Erschwernisse erarbeitet TSK derzeit ein Konzept für die künftige Umsetzung eines modifizierten Vollservice im gesamten Stadtgebiet. Ziel dabei ist, sowohl die Belange der TSK-Mitarbeitenden als auch die Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich einer serviceorientierten Müllabfuhr angemessen zu berücksichtigen (siehe Antwort Frage 3).

2. Bis wann erfolgt eine detaillierte Auswertung der eingegangenen Beschwerden von Bürgern bzgl. Mängel in der Wertstoffsammlung von Knettenbrech + Gurdulic? Welcher Zeitraum wird für diese Auswertung benötigt?

Die Grafik auf Seite 3 zeigt das Beschwerdeaufkommen seit der Übernahme der Wertstoffsammlung durch Knettenbrech+Gurdulic (K+G) im Januar 2024. Die erfassten Beschwerden umfassen Anrufe, E-Mails und Briefe, die sowohl direkt an das Team Sauberes Karlsruhe als auch über die Servicehotline 115, das Dezernat, den Oberbürgermeister sowie vereinzelt über andere städtische Ämter eingegangen sind.

Ab Mitte des Jahres (KW 27) ist ein Anstieg der Beschwerden erkennbar. Dieser ist vor allem auf eine unzureichende Tourenplanung seitens K+G zurückzuführen. Hauptbeschwerdegründe in dieser Phase waren das Nicht-Leeren der Tonnen am angekündigten Leerungstag, der unzureichende Austausch defekter Tonnen sowie Verzögerungen bei der Bearbeitung von Tonnenbestellungen. Auch die eingeschränkte Erreichbarkeit der Hotline von K+G war ein häufiger Kritikpunkt.

Nach intensiven Besprechungen zwischen Bürgermeisterin Bettina Lisbach, dem Team Sauberes Karlsruhe, den Betreibern der Dualen Systeme und K+G konnte ab KW 33 ein deutlicher Rückgang der Beschwerden verzeichnet werden.

In KW 42 führte eine Krankheitswelle bei K+G zu Tourenverschiebungen, was kurzfristig erneut zu einem Anstieg der Beschwerden führte. Mittlerweile ist die Anzahl der Beschwerden wieder deutlich rückläufig.

Screenshot

3. Bis wann wird dem Gemeinderat eine überarbeitete, beschlussfähige Abfallentsorgungssatzung vorgelegt? Welcher Zeitraum wird für diese Ausarbeitung benötigt?

Das TSK erarbeitet derzeit ein neues Konzept für die künftige Umsetzung des Vollservices im Stadtgebiet, das voraussichtlich ab Januar 2027 umgesetzt werden soll. Ziel ist, bis Mitte des Jahres 2025 einen Grundsatzbeschluss zum überarbeiteten Vollservice und zu den Eckpunkten der Entsorgungssatzung in den städtischen Gremien zu beraten und zu beschließen. Auf dieser Basis werden die satzungsrechtlichen Änderungen in der Abfallentsorgungssatzung und der Abfallgebührensatzung vorgenommen und voraussichtlich ab Herbst 2026 beschlossen.

4. Wann ist der Beginn der Verhandlungen zur Abstimmungsvereinbarung mit den BDS zu erwarten?

Die laufende Abstimmungsvereinbarung endet frühestens am 31.12.2026, wenn diese bis 31.12.2025 gekündigt wird. Die Kündigung wird zeitnah erfolgen, um auf Basis der in Ziff. 3 aufgeführten Grundsatzentscheidung des Gemeinderates die Gespräche mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS) zur Verhandlung einer neuen Abstimmungsvereinbarung aufzunehmen.

5. Bis wann müssen aus Sicht der Stadtverwaltung die Verhandlungen mit dem BDS zur Abstimmungsvereinbarung abgeschlossen sein?

Ziel der BDS wird sein, rund ein dreiviertel Jahr vor dem Ende der derzeitigen Abstimmungsvereinbarung (31.12.2026) eine neue Abstimmungsvereinbarung mit der Stadt als Basis eines neuen Sammelvertrages im Rahmen einer neuen Ausschreibung festzuschreiben.

Demzufolge sollten die Verhandlungen einschließlich der Zustimmung des Gemeinderats zu der neuen, ab 2027 gültigen Abstimmungsvereinbarung im Frühjahr 2026 erfolgt sein.