Rolle von KA-News bei der Verbreitung der Falschmeldung weiter ungeklärt.
Die Karlsruher AfD hat gemeinsam mit den beiden betroffenen Kandidaten Strafanzeige gegen Max Braun wegen Wählertäuschung (Paragraph 108A StGB) und Verleumdung gestellt. Dies hatte der Karlsruher AfD-Kreisverband bereits kurz nach der Veröffentlichung der Falschmeldung durch KA-News angekündigt.
„Weitere juristische Schritte prüfen wir noch“, so Dr. Paul Schmidt, stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender. So sei unter anderem die Rolle von KA-News bei der Verbreitung der ungeheuerlichen Falschmeldung noch völlig ungeklärt. Man könne nicht verstehen, wie KA-News die falschen Vorwürfe von Max Braun eins-zu-eins veröffentlichen konnte, ohne den AfD-Kreisverband oder zumindest die betroffenen Kandidaten der AfD-Liste vorher dazu zu befragen. Dass KA-News die AfD benachteilige, wisse man bereits, seit sie die Kandidaten der anderen Gemeinderatslisten auf ihrer Seite vorgestellt habe, nicht aber die der AfD. Nun habe es den Anschein, dass KA-News nicht nur seine Überparteilichkeit, sondern auch seine Seriosität aufgeben wolle.
„Wir warten immer noch zumindest auf eine Entschuldigung und eine Erklärung, wie es so kurz vor der Wahl zu einer solchen Falschmeldung kommen konnte. Fällt die Entschuldigung für die versehentliche Veröffentlichung der Falschmeldung so schwer, weil es letztendlich gar kein Versehen war?“ Diese Frage bleibt für Dr. Paul Schmidt nach wie vor offen.
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- § 108a StGB – Wählertäuschung
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.