• 21. November 2024 22:37

Grundrechte sind keine Eingriffstitel des Staates gegen die Bürger

Feb 11, 2024

Für den eiligen Leser:

Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, um seine Autonomie gegenüber dem Staat zu sichern.

Grundrechte sind keine zusätzlichen Eingriffstitel des Staates gegen die Bürger.

Der Staat hat KEINE Grundrechte gegen die Bürger, nur umgekehrt.

Da der Staat wegen des Gebots der parteipolitischen Neutralität nicht einfach politische Betätigung verbieten kann, ging er dazu über, NGOs zu finanzieren, die sich mit Regierungspropaganda, Verleumdung politischer Gegner und Störung ihrer Aktivitäten befassen.

Diese NGOs sind ein staatlich finanzierter, zivilrechtlich organisierter Staatssicherheitsdienst!

In einem ordentlichen, funktionierenden Verfassungsstaat dürften keine Steuergelder dazu aufgewendet werden, die Opposition zu verleumden oder kleinzuhalten, weil in einer Demokratie die Meinungsbildung in der Gesellschaft von unten nach oben und nicht staatlich oder von staatlich finanzierten Agenten angeleitet und gesteuert wird.

Vorschlag von Nancy Faeser, SPD: Der Verfassungsschutz soll künftig herausfinden, wer …Organisationen, die … im Verdacht stehen, politische Ziele außerhalb der rotgrünen Transformationsagenda zu verfolgen, Geld gegeben hat. Diesen Spendern  sollen die Konten gesperrt oder gekündigt werden. Schon allein aufgrund dieses Vorschlages drängt sich die Fragea auf: Ist das Bundesministerium des Innern inzwischen eine verfassungsfeindliche Organisation?

Bundestag.de: Grundrechte

Tweet auf X von Ulrich Vosgerau, Staatsrechtler, vom 10.02.2024, gegen 13 Uhr. https://twitter.com/ulrichvosgerau

Das Grundrechts-System des Grundgesetzes funktioniert nicht mehr. Darüber kann man eigentlich kaum anders sehen. Natürlich „gilt“ es noch, aber seine sachlichen und gedanklichen Voraussetzungen sind teilweise weggefallen. Letztlich ist dies – wie fast alles, was wir nun im Übergang zur Postdemokratie erleben – eine Demonstration des Satzes von Böckenförde, nach dem der liberale Verfassungsstaat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht schaffen kann – fallen diese mentalitätsmäßig weg, nützen noch so sorgfältig formulierte Verfassungstexte leider nichts mehr.

Ausgangspunkt ist dabei der Gedanke, daß sich „Correctiv“, also eine hochaktivistische Aktivistenplattform, die die politische Opposition in Deutschland bekämpft, in unserem Hamburger Gerichtsverfahren kein bißchen weniger auf die Grundrechte wie Meinungs-, Presse und Kunstfreiheit (gerade besonders grobe Verleumdungen bezeichnet man am besten als „Kunst“) berufen kann, als würden wir den SPIEGEL Rudolf Augsteins oder die Schülerzeitung verklagen. Grundrechtsdogmatisch spielt es rein gar keine Rolle, daß sie weder der SPIEGEL aus Augsteins besten Tagen noch die Schülerzeitung sind, sondern teils vom Staat, teils offenbar von transatlantischen Milliardären finanziert werden, die aus nicht ganz klaren Gründen ein starkes Interesse daran haben müssen (jedenfalls sehr viel Geld dafür auszugeben bereit sind), in Deutschland eine bestimmte politische Agenda durchzusetzen oder jedenfalls zu befördern – Hauptrichtung immer: Deindustrialisierung und multikulturelle Gesellschaft bzw. ungesteuerte Masseneinwanderung.

So waren die Grundrechte aber nicht gedacht! Es begann alles mit dem „Aufstand der Anständigen“ unter rotgrün im Jahr 2000. Letztlich wollte schon rotgrün darauf hinaus, jede vorfeldmäßige politische Betätigung oder Selbstorganisation außerhalb der rotgrünen Transformationsagenda möglichst zu unterbinden. (Diese ist nämlich für den normalen Bürger mit so vielen Nachteilen verbunden, v.a. Wohlstandsverlusten und Verlust jeder Sicherheit im öffentlichen Raum, daß sie sich organisierte Opposition eigentlich nicht leisten kann – und an dem Punkt stehen wir jetzt wieder). Da der Staat wegen des Gebots der parteipolitischen Neutralität nicht einfach politische Betätigung nicht-rotgrüner Bürger verbieten kann, ging er dazu über, massenhaft Vereine zu finanzieren, die sich ganztägig mit Regierungspropaganda, Verleumdung politischer Gegner und Störung ihrer Aktivitäten befassen. Ein staatlich finanzierter, zivilrechtlich organisierter Staatssicherheitsdienst, der sich – auf Grundrechte beruft! (Man kann der DDR-Stasi ja vieles nachsagen, aber immerhin haben die damals nicht gesagt: „Wir üben hier nur unsere Grundrechte aus!“, oder gar: „Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt!“.)

Teils übrigens schon formell zu Unrecht – was aber auch niemanden mehr zu stören scheint (Böckenförde-Diktum eben, Mentalität schlägt Verfassungsrecht!). So ist die Störung oder gar Verhinderung einer ordnungsgemäß angemeldeten Demonstration bis heute ganz einfach eine Straftatwas staatliche oder staatlich durchfinanzierte Stellen seit dem Jahr 2000 nicht mehr daran hindert, genau hierzu aufzurufen und die Störungen ins Werk zu setzen.

Auch zur Ermordung von Beatrix v. Storch wurde schon auf einer hochsubventionierten Berliner Theaterbühne aufgerufen – das sollte dann unter „Kunstfreiheit“ fallen. Nun finde ich diesen Aufruf unter keinen Umständen sonderlich „schön“ (und jedenfalls herkömmlicherweise sollte die Kunst ja mit der Schönheit schon etwas zu tun haben!), aber es macht m.E., und darauf will ich hier hinaus, auch noch einen Unterschied, ob eine solche Kunstdarbietung deswegen stattfindet, weil ein zahlendes Publikum einen Theaterunternehmer Abend für Abend für teures Geld die Eintrittskarten dafür aus der Hand reißt, so daß dieser ein Riesengeschäft macht (und mithin, jedenfalls auf der rein wirtschaftlichen Ebene, zu Beatrix v. Storch sagen könnte: „Sorry – aber von irgendwas muß ich ja auch leben!“), oder aber ob das Ganze von Natur aus überhaupt nicht stattfinden könnte, weil es sich nicht rentiert, und nur deswegen dennoch gemacht wird, weil der Staat die Steuern der Bürger, statt Straßen und Schulen zu bauen, für üble Hetze gegen Oppositionspolitiker ausgeben läßt. Erstere Variante ist auch unschön, hat aber immerhin mit ökonomischer Freiheit zu tun. Zweitere hat mit „Freiheit“ und „Grundrechten“, jedenfalls bei richtiger Betrachtung, eigentlich nichts zu tun – denn die Theatermacher und Schauspieler agieren ja faktisch als Regierungssoldaten, und die haben gerade keine Grundrechte gegen uns Bürger, nur umgekehrt! Es wird hier alles auf den Kopf gestellt!

Rudolf Augstein hat sich den SPIEGEL seinerzeit nicht, auch nicht unter Berufung auf seinen „Anstand“ oder die Erziehungsbedürftigkeit derjenigen Bürger, die noch immer nicht die Grünen wählen, staatlich finanzieren lassen. Er berief sich zu Recht auf die Pressefreiheit – gegen den Staat, nicht gegen oppositionelle Bürger! Und die Menschen, die für Augstein und den SPIEGEL demonstrierten, als Augstein in Haft saß, waren nicht staatlich organisiert oder gar finanziert worden, sie taten das – zum Ärger der Regierung Adenauer – ganz von allein. Das war ein funktionierender Verfassungsstaat! Tempi passati.

In einem ordentlichen, funktionierenden Verfassungsstaat, der wir eben insofern nicht mehr sind – einmal davon abgesehen, daß in einem ordentlichen, funktionierenden Verfassungsstaat überhaupt keine Steuergelder dazu aufgewendet werden würden, die Opposition zu verleumden oder kleinzuhalten, weil in einer Demokratie die Meinungsbildung in der Gesellschaft und von unten nach oben und ganz von allein funktioniert, und nicht staatlich oder von staatlich finanzierten Agenten angeleitet und gesteuert wird – wären staatlich bezahlte Personen, die die Opposition lahmlegen sollen, an die Grundrechte gebunden und könnte sich nicht auf die Grundrechte berufen (!). Denn die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, um seine Autonomie gegenüber dem Staat zu sichern, Grundrechte sind keine zusätzlichen Eingriffstitel des Staates, mit denen dieser die „Anständigkeit“ des Souveräns mißt und ggf. Erziehungs- und Störmaßnahmen ins Werk setzt.

Zu der völligen Auflösung der rechts- und verfassungsstaatlichen Strukturen, die sich nun im Zeichen der „großen Transformation“ mit ihren zahlreichen, nirgendwo ordnungsgemäß beschlossenen „Wenden“ („Energiewende“, „Verkehrswende“ usw.) abzeichnet, paßt auch der neue Vorschlag von Nancy Faeser. (Das ist bekanntlich die, die noch vor einem halben Jahr Ausländer allein wegen ihres Nachnamens abschieben wollte; ausgerechnet Hans-Georg Maaßen machte sie öffentlich darauf aufmerksam, daß dies verfassungswidrig sei; und ausgerechnet Hans-Georg Maaßen soll – vielleicht deswegen? – nun ja ein Verfassungsfeind sein). Der Verfassungsschutz soll künftig herausfinden, wer Leuten, die weder Straftaten noch Ordnungswidrigkeiten begehen, oder Organisationen, die völlig legal sind, aber im Verdacht stehen, politische Ziele außerhalb der rotgrünen Transformationsagenda zu verfolgen, Geld gegeben hat. Dann sollen die Konten, von denen das Geld kam, gesperrt oder gekündigt werden.

Der Rechtsstaat lebt bekanntlich vom binären Schema legal/illegal; hier fällt auf, daß dieses gar keine Rolle mehr spielen soll. Schon allein aufgrund dieses Vorschlages drängt sich der Eindruck auf, ist das Bundesministerium des Innern inzwischen eine verfassungsfeindliche Organisation? Aber nach den bisherigen Erfahrungen wird sich das BMI wohl demnächst auf seine „Grundrechte“ berufen. Oder vielleicht sagt es auch, das sei nur alles Satire gewesen?