Karlsruher AfD-Fraktion begrüßt den Weiterbetrieb von RDK 7
Entscheidung des RP, die wasserrechtliche Erlaubnis um 16 Jahre zu verlängern, aus Sicht der AfD-Fraktion „sinnvoll und richtig“
Die Entscheidung des Regierungspräsidiums (RP), die Wasserrechtliche Erlaubnis für das Kohlekraftwerk RDK 7 im Karlsruher Rheinhafen um 16 Jahre zu verlängern (s. BNN vom 17.09.2022), wird von der Karlsruher AfD-Gemeinderatsfraktion sehr begrüßt. „Dies entspricht unserem Änderungsantrag vom Oktober 2021, den alle anderen Fraktionen und der Oberbürgermeister abgelehnt hatten“, betont Dr. Paul Schmidt, Vorsitzender der AfD-Fraktion.
„Wir freuen uns, dass das RP – im Gegensatz zum OB und dem Karlsruher Gemeinderat – eingesehen hat, dass RDK 7 dringend benötigt wird, um über Mitte 2023 hinaus die verlässliche Versorgung der Karlsruher Bevölkerung mit Strom und Fernwärme sicherzustellen.“, so Dr. Paul Schmidt. Zur Begründung verweist er darauf, dass RDK 7 derzeit kontinuierlich laufe, um den Strombedarf unserer Region zu decken (s. BNN-Artikel „EnBW setzt im Herbst verstärkt auf Kohle“ vom 16.09.2022) und dass der Block RDK 7 in der Heizsaison 2021/22 rund ein Drittel der insgesamt vom Rheinhafen-Dampfkraftwerk ins städtische Netz eingespeisten Fernwärme geliefert habe.
Gründe für die Notwendigkeit des Weiterbetriebs von RDK 7 bestehen nach Ansicht der AfD-Fraktion zudem in der bevorstehenden endgültigen Abschaltung aller deutschen Kernkraftwerke zum Ende des Jahres 2022, die die AfD entschieden ablehnt, in der Stilllegung vieler Kohlekraftwerke in Deutschland, in der schlechten Verfügbarkeit der als Ersatzversorger eingeplanten französischen Kernkraftwerke und in der Unsicherheit der Gas-Versorgung der ebenfalls als Ersatzversorger vorgesehenen Erdgas-Kraftwerke, die zeitweise ca. 18% des in Deutschland erzeugten Stroms lieferten.
Am 27.Oktober 2021 wurde im Gemeinderat anstatt des oben genannten AfD-Änderungsantrags die Vorlage des Oberbürgermeisters beschlossen und das RP aufgefordert, die Wasserrechtliche Erlaubnis für RDK 7 bis „Mitte 2023“ zu befristen. Hätte das RP sich daran gehalten, so wäre ab Juli 2023 Schluss mit Strom und Fernwärme aus RDK 7 gewesen. Alle Fraktionen stimmten damals dafür, mit Ausnahme von KAL/DP, die gar keinen Weiterbetrieb von RDK 7 wollten, und der AfD, die keine Befristung der Wasserrechtlichen Erlaubnis für RDK 7 wollte.
Hintergrundinformation:
AfD-Änderungsantrag vom 19. Oktober 2021:
Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Kühlwasser und Direkteinleitung von Abwasser und Kühlwasser für die Blöcke 4S und 7 am Rheinhafen-Dampfkraftwerk
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, eine Stellungnahme ohne die in der Beschlussvorlage enthaltene zusätzliche Befristung an das Regierungspräsidium Karlsruhe zu schicken.
Das heißt: „Die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für RDK 4S und 7 ist aus Sicht der Stadt Karlsruhe zu erteilen.“
Sachverhalt/Begründung
In Bezug auf RDK 7 führt die Verwaltungsvorlage selbst an zwei Stellen aus: „Über eine zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit möglicherweise notwendige Übernahme in die Netzreserve wird auf Bundesebene entschieden.“ Dies zeigt, dass die Forderung der Verwaltungsvorlage auf Befristung der wasserrechtlichen Erlaubnis für RDK 7 „auf maximal ein Jahr nach beantragter Stilllegung, also spätestens Mitte 2023“ unsinnig ist.
Hinzu kommt, dass noch gar keine Stilllegung beantragt ist. Die EnBW hat lediglich angekündigt, den Block RDK 7 spätestens Mitte des Jahres 2022 zur Stilllegung anzumelden, und damit für einen Zeitpunkt frühestens ein Jahr später. Zu welchem Datum die Anmeldung erfolgen wird, ist also noch offen.
Wie lange der Betrieb nach der Anmeldung zur Stilllegung noch weitergeht, sieht man an RDK 4S (für dessen wasserrechtliche Erlaubnis die Verwaltungsvorlage ausdrücklich keine Befristung fordert): Die EnBW hatte bereits am 09.04.2016 die Betriebseinstellung von RDK 4S zum 09.04.2017 angezeigt, doch die Bundesnetzagentur hat RDK 4S seither mehrmals und zuletzt am 23.04.2020 als systemrelevant eingestuft und so den Weiterbetrieb der Anlage (in der Netzreserve) immer wieder genehmigt, derzeit bis 31.03.2023 (siehe angehängtes Genehmigungsschreiben).
Die Begründung dieser Genehmigung lässt kaum Zweifel daran, dass RDK 7 ebenfalls als systemrelevant eingestuft wird, sobald die EnBW die Betriebseinstellung anzeigt. Die Entnahme und Rückführung von Kühlwasser wird damit auch über 2023 hinaus erforderlich sein.
Damit ist klar: Die in der Verwaltungsvorlage geforderte Befristung der wasserrechtlichen Erlaubnis von RDK 7 bis Mitte 2023 ist nicht nur unsinnig und damit unzulässig, sie stellt auch die Sicherheit der Stromversorgung von Karlsruhe und der ganzen Region in Frage.
Alternative für Deutschland
AfD Fraktion im Karlsruher Gemeinderat
Dr. Paul Schmidt, Oliver Schnell, Ellen Fenrich