Am 15. September 2021 gab es ein Treffen des Beirates mit Behinderungen mit dem Büro Gehl, welches das IQ-Leitprojekt „Öffentlicher Raum und Mobilität“ (ÖRMI) koordiniert und Vertreter des Stadtplanungsamtes. „Im Rahmen eines kleinen Spaziergangs durch die Stadt Karlsruhe wurden Problemstellen und kritische Aspekte angesprochen. Am Beispiel der Erbprinzenstraße und der südlichen Waldstraße wurde gezeigt, dass für eine barrierefreie Mobilität von Menschen mit Behinderungen getrennte Bereiche für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer wichtig sind. Außerdem konnte realitätsnah demonstriert werden, dass Aufsteller, Blumenkübel oder Gastronomiebestuhlung zu einem Hindernislauf für Menschen mit Seheinschränkungen oder im Rollstuhl werden.“ Soweit der Bericht des Beirates.
Geschehen ist seither: NICHTS. Nach wie vor sind Fußgänger insbesondere in diesen beiden Bereichen Freiwild für rücksichtslose Radfahrer, die mit nicht angepasster Geschwindigkeit dort entlangfahren. Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind davon besonders betroffen.
Um die Sicherheit für alle Fußgänger dort zukünftig zu gewährleisten, ist in den genannten Bereichen daher eine Geschwindigkeitsbeschränkung für den Radverkehr unabdingbar. Wer sich dagegen ausspricht toleriert die Gefährdung der Schwächsten im Verkehr.
Eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung ist rechtlich möglich und wurde bereits in der Bergmannstraße in Berlin umgesetzt. Sie hatte auch gegen eine anhängige Klage beim Verwaltungsgericht bestand, siehe https://www.judid.de/berlin-tempolimit-von-10-km-h-fuer-radfahrer/
Wir haben daher folgenden Antrag im Gemeinderat gestellt:
Der Gemeinderat möge beschließen:
- Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h für Radler in der westlichen Erbprinzen- und der südlichen Waldstraße.
- Punktuelle Überwachung und Kontrolle der Geschwindigkeiten in diesen Bereichen zu Zeiten mit hohem Fußgängeraufkommen.