Der Gemeinderat möge beschließen:Antrag
Gemeinderatsmitglieder und Angestellte der Stadt Karlsruhe verzichten ab sofort auf die Benut- zung des Luftverkehrs für ihre Dienstreisen bei Zielen bis zu einer Distanz von 1000 km Luftlinie (Großkreisdistanz) in EU-Ländern inkl. Großbritannien, die auf dem Landweg ohne zeitraubende Nutzung von Fähren erreichbar sind. Die nachstehende Abbildung zeigt diesen so definierten Bereich:
Begründung:
Die Definition dieses Bereich wurde so gewählt, dass sämtliche Orte mit Flughäfen innerhalb dieses Bereiches bequem mit einer Tagesreise ab Karlsruhe erreichbar sind. So liegt z.B. unsere Partnerstadt Temeswar (Timişoara), wohin man per Bahn nur mit einer mindestens 18 Stunden dauernden Fahrt gelangt, mit 1.054 km knapp außerhalb, während Barcelona, das ab Karlsruhe mit nur einem Umstieg per TGV in gut 10 Stunden erreichbar ist, innerhalb des Bereiches liegt (956 km).
Es sei darauf hingewiesen, dass auch andere Städte, wie z.B. Ingolstadt inzwischen vergleichba- re Regelungen erlassen haben.
Am 16.07.2019 hat der GR mehrheitlich beschlossen, für Karlsruhe den Klimanotstand auszuru- fen. Wer solcherart „A“ sagt, sollte konsequenterweise auch „B“ sagen, es also nicht bei einer reinen Symbolik dabei belassen, sondern vielmehr aktiv mit gutem Beispiel vorangehen.
Stellungnahme der Stadt:
Für die Durchführung von Dienstreisen sind insbesondere das Landesreisekostengesetz Baden- Württemberg (LRKG) und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift (LRKGVwV) zu beachten. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 4 LRKG dürfen Flugzeuge nur aus besonderen dienstlichen oder wirt- schaftlichen Gründen benutzt werden. Als besondere dienstliche Gründe gelten z.B. wenn die Wahrnehmung mehrerer aufeinanderfolgender dienstlicher Termine nur mit Flugzeug möglich ist oder wenn die baldmögliche Rückkehr von der Dienstreise geboten ist. Wirtschaftliche Grün- de liegen vor, wenn z.B. die Flugkosten niedriger sind als die Fahrtkosten bei Benutzung eines anderen Beförderungsmittels oder wenn dadurch die Anreise am Vortag entfällt, Hotelkosten eingespart werden können und ein erheblicher Zeitgewinn damit verbunden ist. Bei der Stadt- verwaltung Karlsruhe werden Dienstreisen dezentral genehmigt. In den Dienststellen wird dar- über entschieden, welches Transportmittel benutzt werden kann. Das Personal- und Organisati- onsamt wird die städtischen Dienststellen erneut darauf hinweisen, dass Flüge entsprechend den dienstreiserechtlichen Vorschriften restriktiv zu genehmigen sind.
Eine städtische Mobilitätsrichtlinie ist den Geschäften der laufenden Verwaltung zuzuordnen. Nach der Änderung des Reisekostenrechts werden die Richtlinien überdacht. Dabei werden die Vorschläge der Antragsteller in die Überlegungen einbezogen und den Gesellschaften zur Um- setzung vorgeschlagen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.