Der Gemeinderat möge beschließen:
Gemeinderatsmitglieder und Angestellte der Stadt Karlsruhe verzichten ab sofort auf die Benutzung des Luftverkehrs für ihre Dienstreisen bei Zielen bis zu einer Distanz von 1000 km Luftlinie (Großkreisdistanz) in EU-Ländern inkl. Großbritannien, die auf dem Landweg ohne zeitraubende Nutzung von Fähren erreichbar sind. Die nachstehende Abbildung zeigt diesen so definierten Bereich:
Begründung:
Die Definition dieses Bereich wurde so gewählt, dass sämtliche Orte mit Flughäfen innerhalb dieses Bereiches bequem mit einer Tagesreise ab Karlsruhe erreichbar sind. So liegt z.B. unsere Partnerstadt Temeswar (Timişoara), wohin man per Bahn nur mit einer mindestens 18 Stunden dauernden Fahrt gelangt, mit 1.054 km knapp außerhalb, während Barcelona, das ab Karlsruhe mit nur einem Umstieg per TGV in gut 10 Stunden erreichbar ist, innerhalb des Bereiches liegt (956 km).
Es sei darauf hingewiesen, dass auch andere Städte, wie z.B. Ingolstadt inzwischen vergleichbare Regelungen erlassen haben.
Am 16.07.2019 hat der GR mehrheitlich beschlossen, für Karlsruhe den Klimanotstand auszurufen. Wer solcherart „A“ sagt, sollte konsequenterweise auch „B“ sagen, es also nicht bei einer reinen Symbolik dabei belassen, sondern vielmehr aktiv mit gutem Beispiel vorangehen.
Unterzeichnet von:
Dr. Paul Schmidt, Oliver Schnell, Ellen Fenrich
AfD-Fraktion