In den BNN vom 18.05.2016 war zu lesen war, dass die „Bürgergesellschaft Windmühlenberg“ aus dem Millionen-Projekt „Repowering des Müllbergs durch Bau eines Super-Windrads“ aussteigen will, die bisher entstandenen Kosten in Höhe von ca. 300.000 € aber von den Stadtwerken erstattet haben möchte, die das Projekt fortführen sollen. Die Stadtwerke zeigten sich die Fortführung dieses Projekts betreffend allerdings skeptisch….
Vor diesem Hintergrund sei darauf hingewiesen, dass wir, die AfD-Gemeinderatsgruppe, bereits in der Gemeinderatssitzung im Mai 2015, versucht hatten, dieses Projekt durch das Anhalten der entsprechenden Offenlage im Gemeinderat zu stoppen. Wir wollten damals verhindern, dass die Stadt, bzw. das Amt für Abfallwirtschaft, die entsprechenden Verträge mit der Windmühlenberg GmbH unterschreibt, unter Anderem weil wir befürchtet haben, dass ein erheblicher Teil der Kosten und Risiken dieses Projekts zu unrecht an der Stadt hängenbleiben, während der Gewinn – falls es einen gibt – an die GmbH geht. Damals wurde unser Antrag von allen anderen Gemeinderatsmitgliedern abgelehnt.
Spätestens jetzt sind dringend einige Fragen zu klären, die die Wirtschaftlichkeit dieses Projekts an sich, die tatsächliche Höhe der bereits auf Seiten der GmbH und auf Seiten der Stadt entstandenen Kosten und die vertraglichen Vereinbarungen zwischen GmbH und Stadt betreffen.
Fragen zur Wirtschaftlichkeit:
1.) Auf der Webseite der GmbH „karlsruhe-macht-klima.de“ wird von einer Stromerzeugung für den Windmühlenberg von 4,5 Mio. kWh pro Jahr gesprochen. Wie erklärt sich die Differenz zu den nur 1,9 Mio. kWh, die im Jahr 2015 tatsächlich erzeugt worden sind?
2.) Die drei bisherigen Anlagen kämen zusammen rein theoretisch auf eine Stromerzeugung von ca. 26 Mio. kWh pro Jahr, wenn sie ständig genug Wind hätten und es keine Phasen der Wartung etc. gäbe. Auf der Webseite karlsruhe-macht-klima.de werden 4,5 Mio kWh pro Jahr für die drei Anlagen angenommen. Dies ist sicherlich der errechneten Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeiten geschuldet. So erreichen die drei Anlagen bei diesen Annahmen eine Auslastung von nur 17%. In 2015 wurde sogar nur eine Auslastung von 7% erreicht. Umgerechnet hatte somit jedes Windrad nur 35 Minuten pro Tag genug Wind um die Nennleistung an Strom zu erzeugen. Es fehlt in Karlsruhe also schlicht an Wind.
2.a) Welche Auslastung wäre für die im Jahr 2015 auftretenden Windverhältnisse für die nun in Frage stehende neue, größere Anlage zu erwarten gewesen?
2.b) Welches Ergebnis hätte man damit pro Jahr erzielt, wenn man die derzeit (2016) gültigen Vergütungssätze für Windstrom zu Grunde legt? Welches Ergebnis wäre auf der Basis der für 2017 zu erwartenden Vergütungssätze gegeben?
3.) Wenn es, wie in den BNN zu lesen, selbst der Windmühlenberg GmbH nun nicht mehr gelingt, eine positive Wirtschaftlichkeitsprognose zu erstellen, unter welchen Voraussetzungen soll sich dieses Projekt für die Stadtwerke rechnen?
Fragen zur tatsächlichen Höhe der bereits entstandenen Kosten:
4.) Wie setzen sich die der GmbH für dieses Projekt bereits entstandenen Kosten zusammen? Wie hoch ist die in den BNN mit ca. 300.000 € bezifferte Summe tatsächlich?
5.) Die umfangreiche Sanierung der Abdichtung der Oberfläche des Müllbergs wurde erforderlich, weil darauf mit dem geplanten ein viel größeres Windrad als bisher errichtet werden soll, mit einer viel größeren Windangriffsfläche als bisher (eines der beiden ersten Windräder hat sich bereits geneigt). Welcher Teil dieser Kosten wurde bereits, welcher wird der Windmühlenberg GmbH noch in Rechnung gestellt werden? Wie hoch ist die entsprechende Summe? Wie hoch ist der Rest der Kosten für die Sanierung, die von AfA und Stadt getragen werden?
6.) Mit welcher Summe ist der bei der Vorbereitung dieses Projekts bereits bei der Stadt und beim AfA entstandene Genehmigungs-, Verwaltungs- und Sachbearbeitungsaufwand monetär zu bewerten? Wer trägt diese Kosten?
Fragen zu den vertraglichen Vereinbarungen zwischen GmbH und Stadt:
Der Ersatz der beiden älteren Windmühlen durch eine neue große Windmühle war für die Windmühlenberg-Holding besonders interessant, weil damit Kosten, die für den Rückbau der beiden älteren Anlagen entstehen, mit denen vermischt wurden, die durch den Bau der neuen Anlage entstehen. Die eine der beiden älteren Anlagen hat sich bereits geneigt. Für alle auf dem Müllberg bereits errichteten Windkraftanlagen gilt daher, dass eine Bearbeitung des darunter liegenden Bereichs des Müllbergs und seine erneute Abdichtung erforderlich sind, unabhängig davon, ob an derselben Stelle eine neue Windkraftanlage gebaut wird oder nicht. Diese Kosten sind also Rückbaukosten, die der jeweils dort vorhandenen Altanlage zuzuordnen sind.
Führt man diese Arbeiten besonders umfangreich aus, so kann man an derselben Stelle eine bessere Statik erreichen, wie sie für die Errichtung eines neuen, viel größeren Windrades erforderlich ist. Dann ist die Versuchung groß, die entsprechenden Kosten dem neuen Windrad-Projekt zuordnen, obwohl ein großer Teil davon eigentlich der an derselben Stelle rückgebauten Altanlage zuzuordnen sind. Unter dem Dach der Windmühlenberg-Holding gibt es für jede der bereits bestehenden Windmühlen eine eigene GmbH, die die Kosten der jeweiligen Anlage zu tragen hat.
7.) Mit welcher dieser GmbHs hat die Stadt bzw. das AfA den Vertrag zur Sanierung und erneuten Abdichtung des Windmühlenbergs geschlossen, die sowohl für den Rückbau der Altanlagen, als auch für den Bau der neuen, viel größeren Windkraftanlage erforderlich wird?
8.) Vertragsfragen
8.a) Handelt es sich bei diesem Vertrag um einen zu Lasten Dritter geschlossenen Vertrag?
8.b) Werden durch diesen Vertrag Kosten, für die eine GmbH geradezustehen hat, auf eine andere GmbH oder gar auf die Stadt verlagert?
9.) Haftungs- und Risikofragen
9.a) Vor dem oben geschilderten Hintergrund und im Lichte der aktuellen Entwicklungen bei der Windmühlenberg-Holding, ist der o.g. Vertrag zusammen mit den anderen, früher abgeschlossenen Verträgen hinreichend, um die bevorstehenden Windkraftanlagen-Rückbau- bzw. Neubauprojekte auf dem Müllberg so abzuwickeln, dass die nötige Transparenz der Kostenzuordnung gegeben ist und dass für die Stadt und ihre Bürger keine Kosten oder Risiken entstehen, die es ohne den Bau der Windkraftanlagen auf dem Müllberg nicht gegeben hätte?
9.b)Falls nicht, welche zusätzlichen Kosten sind entstanden?
9.c) Welche zusätzlichen Risiken sind entstanden?