Bürgermeister Dr. Martin Lenz unterzeichnet Unterlassungserklärung
Im Rahmen der Karlsruher Wochen gegen Rassismus, die die Stadt Karlsruhe mit 30.000 Euro unterstützt, trat am 18. März Sozialbürgermeister Dr. Lenz als Redner bei der Veranstaltung „Schule ohne Rassismus“ auf dem Karlsruher Marktplatz auf. Laut Veranstaltungsteilnehmern sagte er, als er seine politische Tätigkeit begonnen hätte, sei alles besser gewesen: Da hätte es die AfD noch nicht gegeben. Dann habe sie zuerst 5 %, dann 10 % erhalten, jetzt sei sie bereits die zweitstärkste Kraft. Im Anschluss hieran forderte er die Zuhörer – zumeist jugendliche Schüler – nicht nur dazu auf, die AfD nicht zu wählen. Darüber hinaus verlangte er von ihnen, alles dafür zu tun, dass die AfD nicht noch stärker werde.
Diese Aufrufe stellen einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Pflicht der Verwaltung zu Unvoreingenommenheit und Neutralität dar. Ein Bürgermeister der Stadt Karlsruhe darf sein Amt nicht missbrauchen, um die Meinung der Bürger der Stadt im Vorfeld der Landtagswahlen zu beeinflussen. Dass dies beabsichtigt war, hat Herr Dr. Lenz damit verdeutlicht, dass er eigens auf seine Amtsautorität als „Bürgermeister“ Bezug nahm.
Aufgrund der offensichtlichen gruppenbezogenen Diskriminierung und dem damit vorliegenden Verstoß gegen das Neutralitätsgebot der Stadt Karlsruhe hatte der AfD-Kreisverband Karlsruhe-Stadt anwaltlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von Bürgermeister Dr. Lenz verlangt. Dieser stimmte Dr. Lenz am 24. März durch seine Unterschrift zu und verpflichtete sich, in jedem Einzelfall einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen.