In den Übergangsunterkünften der Stadt Karlsruhe sind neben Aussiedlern, Kontingentflüchtlingen und Migranten nach dem Resettlementprogramm offenbar auch Personen untergebracht, die nach Abschluss ihres Verfahrens aus der Landeserstaufnahme zugewiesen worden sind.
Wie ist dies möglich, denn die Stadt Karlsruhe ist als Standort der Landeserstaufnahmestelle von einer Anschlussunterbringung von Flüchtlingen befreit?
Wir haben daher die Stadtverwaltung um Auskunft gebeten:
1. a) Wie kann es sein, dass in städtischen Übergangsunterkünften Personen nach Abschluss des Verfahrens aus der Landeserstaufnahmestelle untergebracht werden, obwohl die Stadt Karlsruhe von der Anschlussunterbringung befreit ist?
b) Durch welche Gesetze/Verordnungen/Vorschriften ist dies so geregelt?
2. Welchen Status haben diese Personen?
3. Handelt es sich bei den Personen um anerkannte, geduldete und/oder abgelehnte Flüchtlinge?
4. Wie hoch ist deren Anteil gemessen an der Gesamtzahl der Bewohner der Übergangsunterkünfte?
5. Was sind die Entscheidungskriterien für einen Anschlussaufenthalt in Karlsruhe?