Anfrage
- An wie vielen Karlsruher Schulen findet derzeit Türkischunterricht statt?
- An welchen weiteren Schularten, außer an Grund- und Werkrealschulen, findet derzeit Türkischunterricht statt?
- Wieviele Schüler nehmen am Türkischunterricht teil?
- Besteht auch für Schüler ohne Migrationshintergrund die Möglichkeit, an diesem Unterricht teilzunehmen?
- Wie viele der teilnehmenden Schüler haben keinen Migrationshintergrund?
- Sind die für den Türkischunterricht eingesetzten Lehrkräfte Bedienstete der Stadt Karlsruhe oder des Landes Baden-Württemberg?
- Falls unter 6.) beides nicht zutrifft, bei wem sind sie angestellt und in welchem Rahmen und in welcher Form wurde ihrem Arbeitgeber der Auftrag erteilt, an deutschen Schulen die türkische Sprache zu lehren?
- a)Wer bezahlt den Türkischunterricht an Karlsruher Schulen?
b) Gibt es städtische Zuschüsse für Unterrichtsmaterialien oder ähnliches?
c) In welchem finanziellen Rahmen beansprucht der Türkischunterricht allgemeine Ressourcen der schulischen Einrichtungen, wie etwa Unterrichtsräume, Reinigungspersonal oder ähnliches? - Gehören die Türkischlehrer türkischen Organisationen an? Wenn ja, welchen? Falls dies nicht bekannt sein sollte: Gedenkt die Stadt, eine entsprechende Erhebung nachzuholen?
- Wer wählt die Lehrkräfte für den Türkischunterricht aus?
- Wer wählt die Inhalte des Türkischunterrichtes aus?
- Wie wird von Seiten der Stadt oder des Schulamts überprüft, welche Inhalte im Türkischunterricht vermittelt werden?
- Welche Maßnahmen gedenkt die Stadt zu ergreifen, um sicherzustellen, dass im Türkischunterricht tatsächlich die türkische Sprache, nicht aber ideologische Inhalte jedweder Art vermittelt werden, die unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung widersprechen?
- Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass im Türkischunterricht keine Schüler aus religiösen oder ideologischen Gründen unter Druck gesetzt oder gemobbt werden?
- Falls die Stadtverwaltung vorstehende Fragen 1 bis 14 unter Hinweis auf die Kulturhoheit der Bundesländer nach Art 30 GG nicht oder nicht vollständig beantworten kann: Sieht sich die Stadtverwaltung anlässlich der nachfolgend geschilderten Vorkommnisse an Karlsruher Schulen veranlasst, diese Sachverhalte dem für die Dienst- und Fachaufsicht zuständigen Staatlichen Schulamt Karlsruhe vorzulegen?
Falls nicht: Weshalb nicht ?