Ist es allen klar, daß auf ein Verbot der AfD, das gewiß viele Unionspolitiker noch eifrig begrüßen würden, unverzüglich die Absetzung des Bundeskanzlers Merz und die Einrichtung einer Linksregierung folgt?
Wenn der eine oder andere Unionspolitiker dann sagen wird: „Die AfD habe mit manchen Dingen nicht Unrecht gehabt, und dies hier sei ja wohl ein Staatsstreich.“ Was passiert dann?
Sofort wird man aus der neuen Revolutionsregierung hören: „Die Union habe nun ihr wahres Gesicht gezeigt, sie sei „die neue AfD“ und müsse jetzt auch verboten werden!“
Beim Bundesamt für Verfassungsschutz wie bei den Landesämtern werden Personen eingesetzt, die für die gewissenhafte Verfolgung dieses Ziels einstehen.
Es werden sich alsbald „Vernünftige“ und „Besonnene“ Unionspolitiker zu Wort melden und sagen:
„Es sei Wahnsinn, den inhaltlichen Vorstellungen der Revolutionsregierung entgegentreten zu wollen, man sehe sonst einem Parteiverbot entgegen! Man solle vielmehr der Regierung Unterstützung anbieten bei geplanten Verfassungsänderungen, wie z.B. dem automatischen Erwerb der Staatsbürgerschaft nach einjährigem Aufenthalt in Deutschland.“
Das Szenario:
Verfassungsrichterwahl: sie ist der entscheidende Schritt der SPD auf ihrem Weg zurück ins Kanzleramt. Die aktuelle Diskussion um eine der Kandidatinnen ist vordergründig. Sie verdeckt den Blick auf die eigentliche Motivationslage, nämlich auf die strategische Machtoption der SPD in einem reinen Linksbündnis. Diese Option besteht aus mehreren Bausteinen:
(1) SPD strebt laut jüngstem Parteitagsbeschluss ein AfD-Verbot an.
(2) Für das Verbotsverfahren ist der 2. Senat des BVerfG zuständig.
(3) Dort sind aktuell Richterstellen nachzubesetzen.
(4) SPD schlägt Kanidatinnen vor, die sich öffentlich positiv zu einem Verbotsverfahren geäußert haben. Im Falle eines Verbotsantrags steigen also aus Sicht der SPD die Erfolgschancen deutlich.
(5) Verbietet das BVerfG tatsächlich die AfD, fallen die 151 Bundestags-Mandate der AfD weg. Der Bundestag hätte damit statt 630 nurmehr 479 Mitglieder. Die Kanzlermehrheit läge bei 240. SPD, Grüne und Linke verfügen über 269 Mandate.
(6) SPD schließt mit Linken und Grünen einen Koalitionsvertrag über ein rot-rot-grünes Regierungsbündnis.
(7) Klingbeil wird per konstruktivem Misstrauensvotum nach Art. 67 GG zum Kanzler gewählt. Neuwahlen gibt es nicht, rot-rot-grün regiert bis zum nächsten regulären Wahltermin Anfang 2029.
(8) Bei den Wahlen 2029 hätte das Linksbündnis wenig zu befürchten. Denn die AfD wäre ausgeschaltet, könnte also nicht zur Wahl antreten und eine neue Partei im nicht linken Spektrum wäre so schnell nicht aufgebaut. Die am Nasenring vorgeführte Union dürfte keine ernsthafte Wahloption mehr sein, das sie selbst links einzuordnen ist.
Eine rot-rot-grüne Republik wäre zementiert, die Opposition zerschlagen.
Geht es darum? Wird deswegen die SPD an ihren Kanidatinnen festhalten?
Für die Union bedeutet das: sie ist möglicherweise nur noch zwei Schritte vom politischen Suizid entfernt. Stimmt sie sowohl den SPD-Richterkandidatinnen als auch einem AfD-Verbotantrag zu, wird es das gewesen sein für die Christdemokraten!