• 22. Januar 2025 5:11

Alternative für Deutschland

Kreisverband Karlsruhe-Stadt

Auswirkungen auf Karlsruher Haushalt durch Ampel-Aus

Dez. 6, 2024

Die AfD fragt nach: Auswirkungen auf Karlsruher Haushalt durch Ampel-Aus

Ausbleibende Gesetzes-Verabschiedungen können Vorhaben der Stadt gefährden

Im Bundestag hat die rot-grüne Bundesregierung keine Mehrheit. Deshalb ist es fraglich, ob die jetzt vom Kabinett beschlossenen Gesetze jemals in Kraft treten werden. Auch ein Haushalt 2025 wurde nicht verabschiedet. Die Karlsruher AfD-Fraktion will deshalb von der Verwaltung wissen, welche möglichen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sowie die Planungen der Stadt und ihrer städtischen Beteiligungen und Eigenbetriebe zu erwarten sind.

Auch wenn die CDU im Bund der Finanzierung des Deutschland-Tickets für 2025 inzwischen zugestimmt hat, sind viele weitere Bereiche betroffen, wenn bereits einkalkulierte Fördermittel des Bundes bei bereits im Gemeinderat verabschiedeten Vorhaben ausbleiben sollten. Hinzu kommt, dass auch Fördermaßnahmen des Landes vielfach von den ihm zur Verfügung zu stellenden Bundesmitteln abhängig sind.

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion, Dr. Paul Schmidt erläutert: „Städtische Gesellschaften, wie die Volkswohnung, das Klinikum, die Stadtwerke z.B. bei der Fernwärmeversorgung oder die Verkehrsbetriebe, die Neufahrzeuge nur mit erheblichen Bundes- oder Landeszuschüssen beschaffen können, sind davon betroffen. Und es betrifft zudem nicht nur kurzfristig angesetzte Maßnahmen“, wozu Stadtrat Oliver Schnell ergänzt: „Auch mittel- bis langfristige Planungen, wie etwa zur Fernwärme oder zur kommunalen Daseinsvorsorge, die gerade angeschoben wurden oder es demnächst werden, sind dadurch in Frage gestellt, denn vor Mitte 2025 ist nicht mit einem verabschiedeten Bundeshaushalt zu rechnen“.

Unsere Anfrage zu dem Thema und die Stellungnahme der Stadt:

Anders als von Bundeskanzler Scholz geplant, sind nach der Entlassung von Finanzminister Lindner weder FDP noch CDU/CSU bereit, die nötigen Stimmen für die erforderlichen Mehrheiten für die Verabschiedung der von der Ampel-Koalition für den Rest dieser Bundestags-Legislatur noch geplanten Gesetzes-Verabschiedungen beizusteuern, und erst recht nicht die übrigen, im Bundestag vertretenen Parteien. Dies führt nun dazu, dass viele Gesetze, auf deren Basis die Stadtverwaltung und ihre Gesellschaften gearbeitet und geplant haben, gar nicht mehr in Kraft treten werden. Im Bereich der Strom- und Gasversorgung sind das z. B. ca. 13 Gesetze. Im Bereich des ÖPNV sind das auch eine ganz Reihe anderer Gesetze; in anderen Bereichen sind es wieder andere. Einen verabschiedeten Haushalt für 2025 gibt es ebenfalls nicht; sogar für 2024 sind viele finanzielle Fragen offengeblieben. Aufgrund der nun bevorstehenden Neuwahlen, die vermutlich Ende Februar stattfinden werden, ist zudem damit zu rechnen, dass der Haushalt 2025 erst Mitte des Jahres im Bundestag mehrheitlich beschlossen werden kann. Vor diesem Hintergrund machen sich viele Bürger und viele Arbeitnehmer der Stadt und ihrer Beteiligungs-Gesellschaften Sorgen um die begonnenen Projekte und zum Teil auch um ihren Arbeitsplatz.

Auskunft der Stadt zu unseren Fragen:

1. Welche Auswirkungen hat das Ampel-Aus auf den städtischen Haushalt – kurz-, mittel- und langfristig unter Berücksichtigung von ggf. bereits einkalkulierten Förderprogrammen des Bundes?

Konkrete Auswirkungen auf den aktuellen Haushalt sind momentan noch nicht erkennbar. Auch zu künftigen Haushalten kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verlässliche Aussage getroffen werden. Grundsätzlich besteht allerdings die Gefahr, dass es bei geförderten freiwilligen Leistungen zu Einschränkungen kommen könnte. Die weitere Entwicklung gilt es aufmerksam zu beobachten.

2. Welche Auswirkungen hat das Ampel-Aus auf die Volkswohnung und ihre geplanten bzw. laufenden Projekte – kurz-, mittel- und langfristig unter Berücksichtigung von ggf. bereits einkalkulierten Förderprogrammen des Bundes?

Aktuell ist nicht ersichtlich, dass das Ende der Regierungskoalition unmittelbare Auswirkungen auf die laufenden und/oder geplanten Projekte der Volkswohnung hat.

3. Welche Auswirkungen hat das Ampel-Aus auf das städtische Klinikum – operativ, strategisch und finanziell unter Berücksichtigung von ggf. bereits einkalkulierten Förderprogrammen des Bundes?

Es ist unbestreitbar, dass kommunale Krankenhäuser wie das Städtische Klinikum Karlsruhe strukturell unterfinanziert sind und auf finanzielle Unterstützung von Bund, Land und Stadt angewiesen bleiben. Die Forderung, die strukturelle Unterfinanzierung zu beseitigen und eine gesetzliche Verpflichtung zur Refinanzierung der Betriebskosten einzuführen, ist weiterhin von entscheidender Bedeutung. Im Wirtschaftsplan 2025 wird das Jahresergebnis 2023 von – 27,2 Mio. Euro, für das aktuelle Geschäftsjahr 2024 eine Ergebnisvorschau von – 44,5 Mio. Euro und für das Planjahr 2025 bei angenommenen Ausgleichszahlungen von 18 Mio. Euro (darin sind ca. 11 Mio. Euro als Zuschuss aus den angekündigten Ausgleichszahlungen für die Tarifsteigerung in 2025 abgebildet, diese sollen über die Anhebung des Landesbasisfallwertes von den Kostenträgern, d. h. gesetzlichen Krankenkassen, in der Regel finanziert werden. Zusätzlich sind Landeshilfen analog der Vorjahre in der Größenordnung von ca. 7 Mio. Euro eingeplant) ein Jahresergebnis von -24,7 Mio. € ausgewiesen.

Trotz des Ampel-Aus wurde am 22.11.2024 das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verabschiedet. Das Gesetz adressiert einige Aspekte wie eine stärkere medizinische Spezialisierung durch Einführung von Leistungsgruppen und eine höhere Versorgungsqualität. Jedoch bleibt das zentrale Thema der finanziellen Absicherung von Kliniken ungelöst. Die vorgesehenen Mittel reichen bei Weitem nicht aus, um die bereits bestehenden Defizite auszugleichen oder zukünftige Stabilität zu gewährleisten – eine „Vergangenheitsfinanzierung“, beispielsweise über ein Vorschaltgesetz, fehlt.

So weist das Städtische Klinikum Karlsruhe aufgrund nicht refinanzierter Tarifsteigerungen einen kumulierten Fehlbetrag seit 2019 in Höhe von rund -18 Mio. Euro auf und aufgrund gestiegener Sach- und Energiekosten einen kumulierten Fehlbetrag seit 2019 in Höhe von rund 7,5 Mio. Euro.

Für das Städtische Klinikum Karlsruhe als Maximalversorger birgt das KHVVG und die damit verbundenen Rechtsverordnungen weniger Probleme im Leistungsspektrum als für kleinere Häuser, da das Klinikum in der Lage sein wird, eine Vielzahl von Leistungsgruppen anzubieten. Dennoch steht auch das Städtische Klinikum vor erheblichen (finanziellen) Herausforderungen, die eine Planung fast unmöglich machen.

Förderprogramme des Bundes sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend definiert. Es ist jedoch absolut notwendig, dass diese sowie zusätzliche Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung von Krankenhäusern festgelegt und gesichert werden. Nur so kann die qualitativ hochwertige Versorgung für die Bürger*innen in Karlsruhe und der Region auch langfristig sichergestellt werden.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Ampel-Aus zunächst keine Auswirkungen auf das Städtische Klinikum Karlsruhe hat. Entscheidend wird sein, wie die geplante Krankenhausreform konkret umgesetzt und die dazugehörigen Rechtsverordnungen ausgestaltet werden. Mit einer neuen Regierung könnten sich die Prioritäten und Schwerpunkte jedoch noch einmal verschieben.

4. Welche Auswirkungen hat das Ampel-Aus auf die städtischen Verkehrsbetriebe und ihre Projekte (z. B. neue Straßenbahnen, Elektro-Busse) – operativ, strategisch und finanziell unter Berücksichtigung von bereits ggf. einkalkulierten Förderprogrammen des Bundes?

Für die Fördervorhaben der Verkehrsbetriebe werden regelmäßig Fördermittel aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz LGVFG, dem ausschließlich Landesmittel Baden-Württemberg zugrunde liegen oder aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz GVFG, für das Bundesmittel in Anspruch genommen. Beide Fördergesetze werden längerfristig geplant und hierfür erforderliche finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus gibt es unter Umständen gesonderte Förderprogramme, die seitens der VBK für einzelne Investitionsmaßnahmen geprüft und dann gegebenen Falls in Anspruch genommen werden. So z.B. die E-Busförderung des Bundes, die die VBK für die Beschaffung von bis zu 48 E-Bussen in Anspruch genommen hat. Für diese Beschaffung der 48 E-Busse wurde entsprechende Förderanträge gestellt und es liegen bereits rechtskräftige Förderbescheide vor. Die Förderung beträgt 80% der pauschalisierten Mehrkosten der E-Busse gegenüber Bussen mit konventionellem Dieselantrieb. Erste Fördermittel wurden abgerufen und ausbezahlt (nach Auslieferungsfortschritt). Die Mittelabforderung und Zufluss erfolgt nach Projektfortschritt und ist für die Gesamtmaßnahme bis Ende 2025 gesichert.

Die Förderung der Schienenfahrzeugbeschaffung VDV-TramTrain erfolgt über das LGVFG. Ein rechtskräftiger Förderbescheid des Landes liegt der VBK vor. Es werden ca. 30% der Anschaffungskosten durch das Land gefördert. Hieraus wurden die gesamten Fördermittel in Höhe von rund 100 Mio. Euro bereits abgefordert und ausbezahlt.

Grundsätzlich wurden Seitens des Bundes bereits im Jahr 2020 die GVFG-Mittel (Bund) auf rund 665 Mio. Euro erhöht. Seit 2021 stehen jährlich GVFG-Mittel in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Verfügung. Ab 2025 betragen die Bundesfinanzhilfen 2 Mrd. Euro und steigen ab 2026 um 1,8 Prozent jährlich (sog. Dynamisierung).

Der Bruch der aktuellen Regierungskoalition des Bundes hat aus Sicht der VBK keinen unmittelbaren Einfluss auf die Fördermittel nach dem LGVFG, da diese Mittel durch das Land Baden-Württemberg bereitgestellt werden.

Durch die langfristige Ausstattung des GVFG mit den erforderlichen Finanzmitteln des Bundes sehen wir zum jetzigen Zeitpunkt auch keine unmittelbaren Auswirkungen auf Fördermaßnahmen, die nach dem GVFG Förderung erhalten können.

5. Welche Auswirkungen hat das Ampel-Aus auf die Stadtwerke und ihre Projekte (z. B. Binnen-Windkraft) und die kommunale Daseinsvorsorge, die Energie- und Wärmeplanung, die Versorgung mit Fernwärme und die Einhaltung der Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes – operativ, strategisch und finanziell unter Berücksichtigung von ggf. bereits einkalkulierten Förderprogrammen des Bundes?

Die Verzögerung notwendiger gesetzlicher Vorhaben betrifft auch die Stadtwerke, insbesondere beim Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG). Ohne eine verlässliche Förderung über den 31.12.2026 hinaus werden die Stadtwerke keine abschließende Entscheidung zum Bau einer neuen KWK-Anlage treffen. Auch ist nicht klar, ob eine neue Regierung einen Weiterbetrieb der Kohlekraftwerke beschließen wird. Derzeit behalten die Stadtwerke mehrere Optionen im Blick. Dies ist mit Mehrarbeit verbunden und bedeutet ein finanzielles Risiko, weil die Vorbereitungen für eine mögliche KWK-Anlage Geld kosten. Je nach Projektfortschritt wird dieses Risiko mit 1 – 3 Mio. Euro bewertet.

Was die aktuellen Projekte der Stadtwerke im Bereich „Erneuerbare Energien“ angeht, werden keine gravierenden Auswirkungen erwartet.

Im Bereich geförderter Forschungsprojekte erwarten die Stadtwerke Verzögerungen bei der Bewilligung eines neuen Projekts. Konkret wird sich der Laufzeitbeginn eines vom BMWK zur Förderung vorgesehenen Projekts zur integrierten Wärmewende um einige Monate verschieben. Da das BMWK jedoch die besondere Bedeutung des Projekts anerkennt, wird es eine Berücksichtigung in der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes empfehlen. Damit wäre ein Projektstart auch ohne verabschiedeten Bundeshaushalt möglich. Die Verzögerung hat keinen Einfluss auf die Höhe der Förderung. Bereits laufende Forschungsprojekte sind nicht von Mittelkürzungen oder Verzögerungen betroffen.

6. Welche Auswirkungen hat das Ampel-Aus auf die KVVH – operativ, strategisch und finanziell unter Berücksichtigung von ggf. bereits einkalkulierten Förderprogrammen des Bundes?

Bereits vor dem Bruch der Koalition, der sich ja abgezeichnet hatte, taten sich auch im Hafenumfeld Unternehmen mit strategischen Investitionen eher schwer. Dies gilt auch weiterhin. Investitionsentscheidungen werden hier und da, jedoch nicht bei allen Unternehmen, auf das kommende Jahr verschoben.

7. Welche Auswirkungen hat das Ampel-Aus auf die übrigen städtischen Beteiligungen – operativ, strategisch und finanziell unter Berücksichtigung von ggf. bereits einkalkulierten Förderprogrammen des Bundes?

Von den übrigen städtischen Beteiligungen wurden keine unmittelbaren Auswirkungen gemeldet.