Mai 17, 2025

WENN DER REGENBOGEN WEG IST, WIRD DER HIMMEL WIEDER BLAU!

KREISVERBAND KARLSRUHE-STADT

Antrag zum Hebesatz der Grundsteuer

Thema: Grundsteuerreform – ohne das Wohnen in Karlsruhe zu verteuern – Gewerbeimmobilien steuerlich entlasten!  Die Stadtverwaltung schlägt vor, den neuen Grundsteuerhebesatz ab 01.01.2025 auf 270% festzulegen, damit das Grundsteueraufkommen in Karlsruhe bei ca. 60 Mio. Euro pro Jahr bleibt und die Einführung der neuen  Grundsteuer somit insgesamt aufkommensneutral ist. Da die der neuen Grundsteuer zu […]

Top