Das Bundesverwaltungsgericht hat gegen die Bayerische Infektionsschutzverordnung geurteilt. Bürger können jetzt Bußgelder, die sie zu zahlen hatten, zurückfordern, denn die Ausgangsbeschränkung nach der Bayerischen Infektionsschutzverordnung in der Fassung vom 31. März 2020 war unverhältnismäßig. (Quelle: Pressemitteilung vom BVG. Nr. 70/2022 vom 22.11.2022, https://www.bverwg.de/de/pm/2022/70) Auch in Spanien griffen die Behörden durch; hier gab es sogar Verhaftungen […]