Aufzeichnung des Streams vom 28.12.2022
Die Stadträte Dr. Paul Schmidt, Oliver Schnell und Ellen Fenrich diskutieren über die derzeitige Energielage.
Verlässliche Quellen (Wikipaedia, Betreiber-Homepages), Stand 2022-12-27:
Atomausstieg 2011 bis 2022
März 2011: Angela Merkel untersagte per Verordnung 8 KKW-Blöcken den weiteren Betrieb:
SWR: Krümmel, Brunsbüttel, Philippsburg 1, Isar 1
DWR: Unterweser, Biblis A und B, Neckarwestheim I
Der Ausstieg aus der Kernenergie wurde dann vom Deutschen Bundestag am 30. Juni 2011 beschlossen, unmittelbar nach der Katastrophe in Fukushima. Damals begann eine gut zehnjährige Übergangszeit. Die 8 abgeschalteten Blöcke durften nicht wieder anfahren.
Es gingen gemäß Atomgesetz (AtG) danach vom Netz:
Mitte 2015: Grafenrheinfeld (DWR)
Ende 2017: Gundremmingen B (großer SWR)
Ende 2019: Philippsburg 2 (DWR)
Anfang 2021 waren in Deutschland noch sechs Reaktoren in Betrieb. Zusammen machten diese Kraftwerke einen Anteil von circa 11 Prozent an der Energieversorgung aus.
Ende 2021 gingen vom Netz: Brokdorf (DWR), Grohnde (DWR) und Gundremmingen B (großer SWR)
Somit liefen 2022 nur noch drei Kernkraftwerke in Deutschland (alles DWR „Konvoi“):
Isar 2 (KKI 2), Bayern, in Betrieb seit 1988, Bruttoleistung: 1485 MWe
Emsland (KKE), Niedersachsen, in Betrieb seit 1988, Bruttoleistung: 1400 MWe
Neckarwestheim 2 (GKN II), Baden-Württemberg, in Betrieb seit 1988, Bruttoleistung: 1400 MWe
Zitate von der Homepage des Bundesamtes für die Sicherheit der Nuklearen Entsorgung, BASE:
„Die Festlegung von Abschaltterminen für die deutschen Atomkraftwerke war eine Reaktion auf den Reaktorunfall in Fukushima Daiichi in Japan am 11.03.2011.“
Der Beschluss zu einem schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2002 basierte damals jedoch nicht auf einem nachhaltigen politischen Konsens. So legte einige Jahre später im September 2010 eine neue Bundesregierung auch ein neues Energiekonzept vor.
Dieses neue Konzept hielt zwar grundsätzlich am Atomausstieg von 2002 fest, stufte die Atomenergie nun aber als eine notwendige Brückentechnologie bis zum verlässlichen Ersatz durch erneuerbare Energien ein.
Daher wurden im Dezember 2010 in einer weiteren Änderung des Atomgesetzes die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke verlängert und die 2002 festgelegten Elektrizitätsmengen erweitert. Alle anderen Festlegungen aus dem Atomgesetz von 2002 – wie z. B. das Neubauverbot für Atomkraftwerke – blieben bestehen.
Festlegung von Abschaltterminen
Feste Abschalttermine als Reaktion auf den Reaktorunfall in Fukushima 2011
Aufgrund des Reaktorunfalls in Fukushima Daiichi, Japan, vom 11. März 2011 beschloss die Bundesregierung am 14. März 2011, alle deutschen Atomkraftwerke, die bis einschließlich 1980 in Betrieb gegangen waren, vom Netz zu nehmen und herunterzufahren. Davon betroffen waren die Atomkraftwerke
Biblis A und Biblis B,
Brunsbüttel,
Isar 1,
Neckarwestheim 1,
Unterweser und
Philippsburg 1.
Das Atomkraftwerk Krümmel war zu diesem Zeitpunkt bereits vom Netz.
Für diese acht abgeschalteten und die neun zu diesem Zeitpunkt noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke führte die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) eine Sicherheitsüberprüfung durch (Robustheitsbewertung). Die Ergebnisse sowie der gesamtgesellschaftliche Dialog unter Beteiligung der Ethikkommission „Sichere Energieversorgung“ führten in Deutschland zu einer Neubewertung der Risiken der Nutzung der Kernenergie.
Die Bundesregierung beschloss, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität in Deutschland so schnell wie möglich zu beenden. Das daraufhin geänderte Atomgesetz trat am 6. August 2011 in Kraft. Dadurch erlosch zu diesem Zeitpunkt die Berechtigung zum Leistungsbetrieb für die acht bereits aus dem Leistungsbetrieb genommenen Atomkraftwerke. Für die noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke wurden feste Abschalttermine im Atomgesetz festgelegt.
Nach 2011 abgeschaltete Atomkraftwerke
Gemäß dem im Jahr 2011 geänderten Atomgesetz galt für das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld der 31. Dezember 2015 als Termin für das Laufzeitende. Es wurde am 27. Juni 2015 endgültig abgeschaltet.
Am 31. Dezember 2017 wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben das Atomkraftwerk Gundremmingen B außer Betrieb genommen.
Das Atomkraftwerk Philippsburg 2 wurde gemäß Atomgesetz am 31. Dezember 2019 außer Betrieb genommen.