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Kreisverband Karlsruhe-Stadt

Tag: 23. Mai 2022

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Nutzung von Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung

Mit der Novelle der STVO vom April 2020, vgl. https://bnn.de/nachrichten/politik/autos-muessen-zwei-meter-mindestabstand-halten wurde festgelegt, dass beim Überholen von Radfahrern innerorts ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten ist. Befindet sich ein Kind auf…