Mit der Novelle der STVO vom April 2020, vgl. https://bnn.de/nachrichten/politik/autos-muessen-zwei-meter-mindestabstand-halten wurde festgelegt, dass beim Überholen von Radfahrern innerorts ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten ist. Befindet sich ein Kind auf dem Fahrrad oder hat das Fahrrad einen Anhänger, muss der Mindestabstand beim Überholen sogar 2 m betragen. Diese Neuregelung soll den Straßenverkehr für Radfahrer sicherer machen. Bei […]